Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 15.10.2020 - 32 C 2620/20 (18) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Reisepreis muss innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung rückerstattet werden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Reisestorno: Trotz Corona Anspruch auf sofortige Rückzahlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückerstattung des Reisepreises
- lto.de (Kurzinformation)
Reisekostenrückzahlung: Reiseveranstalter müssen Verzugszinsen zahlen - auch während der Pandemie
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reisepreis muss innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung rückerstattet werden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Reisepreisrückerstattung nach Stornierung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reise wegen Corona storniert - Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis innerhalb von zwei Wochen erstatten
- reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)
Stornierte Pauschalreisen: Pflicht zur schnellen Erstattung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückzahlungspflicht des Reiseveranstalters einschließlich Verzugszinsen und Anwaltskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reisekostenerstattung - Reiseveranstalter muss Verzugszinsen und Anwaltskosten tragen!
- fr.de (Pressebericht, 28.10.2020)
Geld statt Gutschein bei stornierter Reise
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zwingende Pflicht zur Rückerstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zahlungsverzug gilt für Reiseveranstalter auch während der Pandemie
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erstattung Reisepreis bei Pauschalreise innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zwingende Pflicht zur Rückerstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08
Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.10.2020 - 32 C 2620/20
Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Anwaltskosten im geltend gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (st.Rspr; z.B. BGH , Urt. v. 26.05.2009 - VI ZR 174/08). - BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.10.2020 - 32 C 2620/20
Jedoch kann dieses Argument nicht verfangen, denn bei einer Geldschuld hindert eine zeitweise Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - unabhängig vom Verschulden - nicht den Eintritt des Verzuges ( BGH , Urt. v. 25.03.2982 - VII ZR 60/81;… Ernst , in: MünchKomm-BGB, 8. Aufl. 2019, § 286 Rndr. 112).