Weitere Entscheidung unten: AG Brandenburg, 13.12.2001

Rechtsprechung
   AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00   

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https://dejure.org/2000,13074
AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2000,13074)
AG Trier, Entscheidung vom 15.09.2000 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2000,13074)
AG Trier, Entscheidung vom 15. September 2000 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2000,13074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    BGB §§ 823 Abs. 1, 840; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1
    Wohnungsfotos im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Verletzung der Privatsphäre; Geltendmachung von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Informationelle Selbstbestimmung; Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auch als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1489
  • NZM 2001, 920
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    Ansprüche wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung kann jedenfalls nur geltend machen, wer durch die Veröffentlichung individuell betroffen ist (BGH st. Rspr., vgl. z.B. NJW 1993, 930 f.; NJW 1992, 1312 f.; vgl. auch Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 142).

    Grundsätzlich kann zwar auch jemand, dessen Name nicht genannt wird, erkennbar sein, wenn er durch andere Umstände von einem Teil des Adressatenkreises identifiziert werden kann (vgl. BGH NJW 1992, 1312 f.).

  • KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    Soweit der Kläger eine - für die Begründung der geltend gemachten Geldentschädigung erforderliche - entsprechende Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend macht, ist darauf hinzuweisen, dass ein Entschädigungsbetrag von ca. DM 2.500,- wohl die absolute Untergrenze dessen darstellt, was für einen entschädigungswürdigen Übergriff in das Persönlichkeitsrecht als angemessen angesehen werden kann (vgl. etwa KG, NJW-RR 1999, 1703, 1704 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95

    Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des

    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    Danach muß zwar auch im Rahmen des § 823 BGB die Befugnis des Einzelnen gewährleistet bleiben, grundsätzlich selbstüber die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, weshalb die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes auch als Schutzgesetze i.S.d. § 823 II BGB anzusehen sind (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 131 [OLG Hamm 04.04.1995 - 9 U 42/95] ).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93
    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    So ist grundsätzlich bereits die Anfertigung von Fotografien, die eine Wohnung von Innen zeigen, ohne die Einwilligung des Wohnungsinhabers unzulässig, da dieser die ausschließliche Entscheidungsbefugnis darüber hat, inwieweit ein Dritter seine Privatsphäre bildlich festhalten und für eine Veröffentlichung verwerten darf (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1971 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 2 Ss 175/93 65/93 II] ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    Gleiches gilt auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes ebenfalls als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.).
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00
    Ansprüche wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung kann jedenfalls nur geltend machen, wer durch die Veröffentlichung individuell betroffen ist (BGH st. Rspr., vgl. z.B. NJW 1993, 930 f.; NJW 1992, 1312 f.; vgl. auch Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 142).
  • LG Trier, 28.06.2001 - 3 S 263/00

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung eines

    Die Berufung des Kläger gegen das Urteil des Amstgerichts Trier vom 15. September 2000 - Az.: 32 C 337/00 - wird zurückgewiesen und die erweiterte Klage abgewiesen.
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   AG Brandenburg, 13.12.2001 - 32 C 337/00   

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AG Brandenburg, 13.12.2001 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2001,27708)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2001 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2001,27708)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 32 C 337/00 (https://dejure.org/2001,27708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 559
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Magdeburg, 28.02.2013 - 10 O 1045/12

    Erlöschen des Anspruchs auf Kaufpreisrückzahlung wegen eines Sachmangels bei

    Die Kammer schließt sich insoweit nicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20.01.1994, 12 U 46/93, und des Amtsgerichts Brandenburg vom 13.12.2001, 32 C 337/00, an, wonach bei Unverhältnismäßigkeit lediglich ein Minderungs- anstelle eines Wandlungsrechtes besteht.
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