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AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15 (72) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. März 2016 - 32 C 3377/15 (72) (https://dejure.org/2016,5925)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- internet-law.de
- online-und-recht.de
Haftung des Konto-Inhabers bei Phishing-Mails
- rabüro.de
Zur Haftung des Konto-Inhabers bei Phishing-Mails
Kurzfassungen/Presse (4)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Haftung beim Phishing
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Konto-Inhabers bei Phishing-Mails
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bankkunde haftet bei Phishing-Attacken für grobe Fahrlässigkeit
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann haftet die Bank wenn Online-Banking-Nutzer auf Phishing-Email hereinfällt?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15
Dabei orientiert sich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt daran, was von einem durchschnittlichen Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 11.04.2000 - X ZR 19/98, juris). - LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
Wiedergutschreiben eines Betrages auf dem Girokonto eines Kunden wegen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15
Der Klägerin hätte überdies bekannt sein müssen, dass seit Jahren vor Januar 2014 in sämtlichen Medien regelmäßig von Phishing-Attacken berichtet wird, mit denen meist unbekannt bleibende Täter durch Emails versuchen, Kunden von Banken zur Eingabe von sensiblen Daten, insbesondere zur Eingabe einer PIN, zu bewegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2015 - I-31 U 31/15, 31 U 31/15, juris; LG Essen, Urteil vom 04.12.2014 - 6 O 339/14, juris). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13
Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Mäße verletzt, indem beispielsweise ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.11.2004, VI ZR 141/13, juris). - OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 31/15
Rechte einer Bank bei Bekanntgabe der Kontodaten und der PIN durch einen für das …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15
Der Klägerin hätte überdies bekannt sein müssen, dass seit Jahren vor Januar 2014 in sämtlichen Medien regelmäßig von Phishing-Attacken berichtet wird, mit denen meist unbekannt bleibende Täter durch Emails versuchen, Kunden von Banken zur Eingabe von sensiblen Daten, insbesondere zur Eingabe einer PIN, zu bewegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2015 - I-31 U 31/15, 31 U 31/15, juris; LG Essen, Urteil vom 04.12.2014 - 6 O 339/14, juris).