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   AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16 (22)   

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AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2017,70899)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.09.2017 - 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2017,70899)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. September 2017 - 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2017,70899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16
    Andererseits sollen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 nicht Ansprüche aus der Verordnung zugleich mit Ansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage geltend gemacht werden, so dass zum Beispiel auch eine Anrechnung nicht nur bei einem Schadensersatz, sondern auch im Fall eines Minderungsanspruchs in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 30.09.2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.11.2012 - 2/24 S 67/12).

    Entscheidend ist aufgrund der fehlenden Konkretisierung der Art des weitergehenden Schadensersatzanspruchs in Art. 12 Abs. 1 VO (EG) 261/2004 bei der Anrechnung, "ob dem Fluggast mit dem Anspruch eine Kompensation für die durch die Nicht- oder Schlechterfüllung der Verpflichtung zur Luftbeförderung, etwa durch eine große Verspätung, erlittene Nachteile gewährt wird" (BGH, Urt. v. 30.09.2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553).

  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 67/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Anrechnung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16
    Andererseits sollen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 nicht Ansprüche aus der Verordnung zugleich mit Ansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage geltend gemacht werden, so dass zum Beispiel auch eine Anrechnung nicht nur bei einem Schadensersatz, sondern auch im Fall eines Minderungsanspruchs in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 30.09.2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.11.2012 - 2/24 S 67/12).
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