Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Unzulässiger Gebrauch eines Warnsignals
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06
- AG Frankfurt/Main, 13.07.2007 - 32 C 3625/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Lingen, 28.11.1996 - 4 C 462/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine 50%ige Mithaftung der Klägerin gegeben ist, bemisst das Gericht in Anlehnung an die Entscheidung des Amtsgerichts Lingen vom 28.11.1996, 4 C 462/96, mitgeteilt bei Hacks/Ring/Böhm, 25. Auflage 2007, lfd. - BGH, 10.01.1967 - VI ZR 85/65
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn in der Nähe …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06
Diese Bewertung des Gerichts steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, BGH, Urteil vom 10.1.1967, Versicherungsrecht 1967, 348 , wonach der Kraftfahrer bei unnötigen Warnzeichen auch für die Folgen von Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer einzustehen hat.
Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 13.07.2007 - 32 C 3625/06-48 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Radfahrer nicht grundlos anhupen!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hup doch mal! (10 Euro Bußgeld - oder Schlimmeres- können die Folge sein)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06
- AG Frankfurt/Main, 13.07.2007 - 32 C 3625/06-48