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   AG Frankfurt/Main, 22.10.2010 - 32 C 682/10   

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https://dejure.org/2010,43013
AG Frankfurt/Main, 22.10.2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.10.2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 32 C 682/10 (https://dejure.org/2010,43013)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des

    Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main habe mit Urteilen vom 26. Januar 2009  32 C 1317/08 - 22, 32 C 1317/08 (MultiMedia und Recht --MMR-- 2009, 709) und vom 22. Oktober 2010  32 C 682/10-18 entschieden, dass sie (die Klägerin) bei Domainpfändungen nicht Drittschuldner und der Erlass eines Arrestatoriums sinnlos sei.
  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 1 S 309/10

    Zur Domainpfändung und zur Stellung der Denic als Drittschuldner

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.10.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 682/10-18) abgeändert:.

    Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung und beantragt, unter Aufhebung des am 22.10.2010 verkündeten und am 8.11.2010 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 32 C 682/10-18, die Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Berufungskläger 1.706,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 sowie 192, 90 EUR vorgerichtliche Kosten rund 202, 85 EUR Zinsen zu zahlen.

  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung vertrete ganz überwiegend die Auffassung, dass die Klägerin im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus Domainverträgen nicht Drittschuldnerin sei (AG Frankfurt vom 26. Januar 2009 32 C 1317/08 - 22 -, juris; vom 22. Oktober 2010, 32 C 682/10-18 n.v.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 5 A 492/16

    Internet-Domain; Ansprüche aus Domainvertrag; Pfändung, Verwertung,

    49 Die gegenteilige Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt (AG Frankfurt, Urt. v. 26. Januar 2009 - 32 C 1317/08 -, juris Rn. 34; AG Frankfurt, Urt. v. 22. Oktober 2010 - 32 C 682/10 -, beckonline), dass die Rechtsstellung der Klägerin nicht von der Pfändung einer Domain berührt werde, weil der Vollstreckungsschuldnerin weiterhin ihr Vertragspartner bleibe, vermag nicht zu überzeugen.
  • AG Frankfurt/Main, 08.08.2012 - 31 C 2224/11

    IT-Recht: Schadenersatz wegen fehlender Möglichkeit der Verwertung einer

    Ob die Beklagte in Fällen wie dem vorliegenden Drittschuldnerin ist, wurde aber von Instanzgerichten bislang unterschiedlich beurteilt (gegen Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2009 - 32 C 1317/08-22 -, juris, Abs.-Nr. 26 ff.; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2010 - 32 C 682/10 -18 -, unveröffentl.; für Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2011 - 2-01 S 309/10 -, juris, Abs.-Nr. 23 ff.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 25 T 59/01 -, juris, Abs.-Nr. 1 mit Tenor, sowie die dazu ergangene erstinstanzliche Entscheidung: AG Langenfeld, Beschluss vom 21.12.2000 - 14 M 2416/00 -, juris; LG Mönchengladbach, MMR 2005, S. 197; AG Bad Berleburg CR 2003, S. 224; offen lassend: LG Zwickau, Beschluss vom 12.08.2009 - 8 T 228/09 -, juris, Abs.-Nr. 6 f.).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf

    Ebenso habe das erstinstanzliche Gericht (AG Frankfurt Urteil vom 22.10.2010 (Az. 32 C 682/10-18) zu dem vom Beklagten herangezogenen Urteil entschieden.
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