Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 15.08.2019

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   LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16   

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https://dejure.org/2017,40217
LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2017,40217)
LG Essen, Entscheidung vom 08.06.2017 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2017,40217)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2017,40217)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07

    Steuerhinterziehung; fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Vollstreckte Einzelgeldstrafen aus einer früheren Verurteilung sind einbeziehungsfähig, solange die Verurteilung insgesamt noch nicht im Sinne des § 55 StGB erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2007, 5 StR 24/07).

    Auch ein Härteausgleich war anlässlich der bereits auf die Geldstrafe gezahlten Beträge nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2007, 5 StR 24/07).

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung hat die Kammer alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt, die für die Wertung der Tat und der Person des Angeklagten in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 19.3. 1975, 2 StR 53/75).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Soweit wegen eines Verstoßes gegen § 78 BetrVG die der Höhergruppierung zugrunde liegende Vereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig war, liegt zumindest eine "treuebrüchige" Pflichtverletzung des Angeklagten L vor (vgl. BGH, Urteil vom 17.9. 2009, 5 StR 521/08).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Eine Berücksichtigung der bereits vollstreckten Gesamtgeldstrafe erfolgt ggf. durch Anrechnung gemäß § 51 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2012, 1 StR 530/11).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Vielmehr hätte für eine das pflichtwidrige Handeln womöglich ausschließende Einwilligung diese zuvor eingeholt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04).
  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Eine gem. § 313 BGB vorzunehmende Vertragsanpassung scheitert schon daran, dass durch die Vereinbarung eines Mindestpreises für alle Seiten erkennbar das wirtschaftliche Risiko eines Preisverfalls allein von der U GmbH getragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.1973, KZR 11/72; OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2009, 21 U 190/09 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Die eigene geschäftliche Tätigkeit durch Abschluss eines höher dotierten Vertrages hatte mithin keinen "Alltagscharakter" im Sinne einer neutralen oder berufstypischen Handlung (vgl. BGH, Urteil vom 01.08.2000, 5 StR 624/99).
  • BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19

    Einstweilige Anordnung eines Vollstreckungsaufschubs bei einer Freiheitsstrafe

    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller sinngemäß, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache auszusetzen.

  • BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19

    Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020 und 26. November 2020 wiederholt.
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19

    Zweite Wiederholung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 3. Juni 2020 wiederholt.
  • BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bezüglich der vorläufigen Aussetzung

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.
  • BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020 und 17. Mai 2021 wiederholt.
  • BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020, 17. Mai 2021 und 4. November 2021 wiederholt.
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Rechtsprechung
   LG Essen, 15.08.2019 - 32 KLs 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44082
LG Essen, 15.08.2019 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2019,44082)
LG Essen, Entscheidung vom 15.08.2019 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2019,44082)
LG Essen, Entscheidung vom 15. August 2019 - 32 KLs 6/16 (https://dejure.org/2019,44082)
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