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LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
- OLG München, 22.11.2018 - 32 U 1376/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90
Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
Soweit in der Zusatzvereinbarung vom 09.10.2007 in einigen Ziffern Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Mietvertrag geregelt werden, ist auch hieraus ersichtlich, dass unter Einbeziehung dieses Nachtrags (BGH NJW 1992, 2283, 2284) die sonstigen ursprünglichen Regelungen weiterhin Geltung besitzen.Die Rechtsprechung des BGH zur Formunwirksamkeit beruht auf der Erwägung, dass ein Grundstückerwerber im Hinblick auf § 571 BGB zuverlässig über Bestand und Inhalt eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages unterrichtet werden soll (BGH NJW 1992, 2283, 2284).
- KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00
Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
Ein eigenes Kündigungsrecht des Beklagten könnte im Sinne eines rechtmäßigen Alternativverhaltens dazu führen, dass die Klägerin keine Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Umzug geltend machen könnte, da ein solcher Umzug im Falle einer berechtigten Kündigung des Beklagten ebenso hätte erfolgen müssen (vgl. KG BeckRS 2001, 30451715;… Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage, § 542 BGB Rn. 137). - BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01
Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
Diese kann vorliegen, wenn in der Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug genommen wird und zum Ausdruck kommt, dass es unter Einbeziehung der Nachträge bei dem verbleibt, was zuvor formgültig niedergelegt worden war (BGH NJW 2003, 1248). - BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
Es wäre vielmehr Sache des Beklagten gewesen, alle für die Beendigung des Mietverhältnisses maßgebliche Tatsachen bereits im Vorprozess vorzubringen (BGH NJW 2004, 294, 296).
- OLG München, 22.11.2018 - 32 U 1376/18
Mietvertrag - Rücksichtnahmepflicht
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 26.03.2018, Az. 32 O 627/16, wird zurückgewiesen.Die Klage wird unter entsprechender Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 26.03.2018, zugestellt am 28.03.2018, Az. 32 O 627/16, abgewiesen.