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   OLG Hamm, 18.08.2016 - I-32 SA 38/16   

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https://dejure.org/2016,42751
OLG Hamm, 18.08.2016 - I-32 SA 38/16 (https://dejure.org/2016,42751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2016 - I-32 SA 38/16 (https://dejure.org/2016,42751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2016 - I-32 SA 38/16 (https://dejure.org/2016,42751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Strafhaft, Wohnsitz, Aufgabe, Verweisung, Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Strafgefangenen; Bindungswirkung einer Verweisung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei einem in Haft befindlichen Schuldner

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 7 I Nr. 6; ZPO § 36 I Nr. 6
    Gerichtsstandbestimmung; Strafhaft; Wohnsitz; Aufgabe; Verweisung; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 7 I Nr. 6 ; ZPO § 36 I Nr. 6
    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 28.03.2001 - 5 AR 1/01

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Sitzverlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2016 - 32 Sa 38/16
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (zur Bindungswirkung von Verweisungen in Insolvenzsachen vgl. nur: OLG Naumburg, Beschl. v. 28.03.2001 - 5 AR 1/01 - zitiert nach juris, dort Tz. 6; Uhlenbruck/Pape, 14. Aufl. 2015, § 4 InsO Rn. 15).

    § 3 S. 1 InsO ist für die Entscheidung über den Insolvenzantrag das Gericht zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich der Insolvenzschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wobei auf den Zeitpunkt der Anbringung des Insolvenzantrags abzustellen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 28.03.2001 - 5 AR 1/01 - zitiert nach juris, dort Tz. 9).

  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2016 - 32 Sa 38/16
    Dass durch den Antritt der Strafhaft grundsätzlich kein Wohnsitz in der Justizvollzugsanstalt begründet wird, ist höchstrichterlich geklärt (BGH, Beschl. v.- 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 - zitiert nach juris) und wird auch vom Amtsgericht E nicht in Abrede gestellt.
  • VG Sigmaringen, 22.12.2020 - A 13 K 5057/18

    Örtliche Zuständigkeit; Verweisung; unbegleiteter minderjähriger Ausländer;

    Denn die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zum insoweit vergleichbaren §§ 13, 16 ZPO) wie auch die hierauf ergangene, instanzgerichtliche Rechtsprechung (etwa OLG München, Beschluss vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16 - juris = NZI 2016, 698; OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2016 - I-32 SA 38/16 - juris = NZI 2017, 36; VG Bayreuth, Beschluss vom 12.09.2019 - B 1 K 19.89 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2018 - A 4 K 6435/18 - juris Rn. 2 m. w. N.; ferner BeckOK ZPO/Toussaint, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 13 Rn. 4.1; MüKoBGB/Spickhoff, 8. Aufl. 2018, BGB § 7 Rn. 39-41) impliziert, dass der bisherige Wohnsitz mangels Wohnsitzaufgabewille (§ 7 Abs. 3 BGB) fortbesteht.
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