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   OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd. 9/07   

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https://dejure.org/2007,29255
OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd. 9/07 (https://dejure.org/2007,29255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2007 - 32 Sbd. 9/07 (https://dejure.org/2007,29255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 32 Sbd. 9/07 (https://dejure.org/2007,29255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.10.1988 - AR 1 Z 67/88

    Bindungswirkung einer Verweisung eines Kostenfestsetzungsantrags durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd 9/07
    Der Beschluss entfaltet unbeschadet seiner Begründung keine Bindungswirkung, da er allein aufgrund der angenommenen funktionellen Unzuständigkeit ergangen ist und § 281 Abs. 2 S. 2 ZPO insoweit keine Anwendung findet (vgl. hierzu BayObLGZ 1988, 305, Zöller - Greger, ZPO a.a.O., § 281 Rdnr. 4).
  • OLG Hamm, 29.12.2006 - 1 Sbd 75/06

    Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht für die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd 9/07
    Dieser Auffassung schließt sich der Senat wie schon der erste Zivilsenat in seinen Entscheidungen vom 29.12.2006 - 1 Sbd 75/06 und 1 Sbd 77/06 OLG Hamm - an.
  • OLG Hamm, 29.12.2006 - 1 Sbd 77/06

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Verfahren über die Festsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd 9/07
    Dieser Auffassung schließt sich der Senat wie schon der erste Zivilsenat in seinen Entscheidungen vom 29.12.2006 - 1 Sbd 75/06 und 1 Sbd 77/06 OLG Hamm - an.
  • OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1926/01

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Kostenfestsetzung im Verfahren der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 32 Sbd 9/07
    § 8 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) ist auf die Kosten des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels § 788 der Zivilprozessordnung entspechend anzuwenden; hieraus wird gefolgert, dass für die Festsetzung der Kosten nach § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig ist (OLG München Rpfleger 2001, 567 f. = NJW-RR 2002, 431; Lackmann in: Musielak, ZPO (4. Aufl.), Rn. 2 zu § 8).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 32 Sbd 15/11

    Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Kostenfestsetzung im Verfahren der

    Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel ist das Prozessgericht für die Kostenfestsetzung zuständig, solange keine Zwangsvollstreckung aus dem Titel anhängig ist oder bereits stattgefunden hat (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Sbd 9/07 - veröffentlicht in juris.de).

    Das Landgericht B. hat sich mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 unter Bezugnahme auf Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2007 32 Sbd 9/07 - und 29. Dezember 2006 - 1 Sbd 77/06 - für das Kostenfestsetzungsverfahren für unzuständig erklärt und hat den Antrag an das Vollstreckungsgericht Amtsgericht L. verwiesen.

    Zwar entspricht die Verweisung des Verfahrens durch das Landgericht B. an das zuständige Vollstreckungsgericht der bisherigen, im Verweisungsbeschluss vom 25. Oktober 2010 zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, nach der gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) auf die Kosten des Verfahrens der Vollstreckbarkeitserklärung eines ausländischen Titels § 788 der Zivilprozessordnung (ZPO) anzuwenden ist (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Sbd 9/07 - OLG Hamm, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 Sbd 77/06 -, jeweils veröffentlicht unter juris.de).

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