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   OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09   

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https://dejure.org/2010,5719
OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09 (https://dejure.org/2010,5719)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2010 - 32 Ss 205/09 (https://dejure.org/2010,5719)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 32 Ss 205/09 (https://dejure.org/2010,5719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht eines Arbeitsnehmers zur Aufklärung über Zuvielleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1
    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Denn grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Leistenden, ob die Schuld besteht und ob die Leistung einen bestehenden Anspruch übersteigt (siehe insbesondere BGH NJW 1994, 950, 951; für das Arbeitsverhältnis auch LAG München, Urteil vom 3. November 2006, 9 Sa 56/06, juris).

    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).

  • LAG München, 03.11.2006 - 9 Sa 56/06

    Fristlose Kündigung wegen Treuepflichtverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Denn grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Leistenden, ob die Schuld besteht und ob die Leistung einen bestehenden Anspruch übersteigt (siehe insbesondere BGH NJW 1994, 950, 951; für das Arbeitsverhältnis auch LAG München, Urteil vom 3. November 2006, 9 Sa 56/06, juris).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02

    Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).
  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).
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