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   OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12   

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https://dejure.org/2012,5467
OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12 (https://dejure.org/2012,5467)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2012 - 32 Ss 36/12 (https://dejure.org/2012,5467)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2012 - 32 Ss 36/12 (https://dejure.org/2012,5467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Tatidentität, Einstellung, Fahren ohne Fahrerlaubnis,

  • openjur.de

    Prozessuale Tat als Gegenstand des Urteils, Einstellung bei nicht überprüfbarer Tatidentität zwischen Anklage und Urteil.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 206a StPO; § 264 Abs. 1 StPO
    Konkrete Bezeichnung der Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung in den Urteilsgründen durch das Tatgericht; Einstellung des Verfahrens von Amts wegen bei fehlender konkreter Individualisierung der Tat in den Urteilsgründen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung der Tatidentität zwischen Anklage und Urteil beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zur Einstellung des Verfahrens durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Bezeichnung der Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung in den Urteilsgründen durch das Tatgericht; Einstellung des Verfahrens von Amts wegen bei fehlender konkreter Individualisierung der Tat in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 264
    Prozessuale Tat als Gegenstand des Urteils; Einstellung bei nicht überprüfbarer Tatidentität zwischen Anklage und Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.06.1997 - 22 Ss 110/97

    Nötigung im Straßenverkehr; Umfang der Kognitionspflicht des Gerichts; Der

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12
    Zwar kann im Einzelfall auch bei einer Abweichung der Angaben von Anklageschrift und Urteil zur Tatzeit und/oder zum Tatort die prozessuale Tat noch hinreichend individualisiert werden, dies setzt aber voraus, dass jedenfalls bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und trotz der Abweichungen deutlich wird, dass es sich um dasselbe Geschehen handelt (vgl. BGH NStZ 2002, 659, Rdnr. 6 nach juris; Senat, Urteil vom 12.06.1997, 22 Ss 110/97, NStZ-RR 1997, 367).
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96

    Anklage und Eröffnungsbeschluß als Verfahrensvoraussetzungen; Umfang und Grenzen

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12
    Wenn sich das Urteil nicht auf die Tat erstreckt, die Gegenstand der Anklage gewesen ist, so führt dies zu einem absoluten Verfahrenshindernis, das vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 139 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12
    Zwar kann im Einzelfall auch bei einer Abweichung der Angaben von Anklageschrift und Urteil zur Tatzeit und/oder zum Tatort die prozessuale Tat noch hinreichend individualisiert werden, dies setzt aber voraus, dass jedenfalls bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und trotz der Abweichungen deutlich wird, dass es sich um dasselbe Geschehen handelt (vgl. BGH NStZ 2002, 659, Rdnr. 6 nach juris; Senat, Urteil vom 12.06.1997, 22 Ss 110/97, NStZ-RR 1997, 367).
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