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   OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13   

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https://dejure.org/2013,8432
OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13 (https://dejure.org/2013,8432)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2013 - 32 Ss 41/13 (https://dejure.org/2013,8432)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2013 - 32 Ss 41/13 (https://dejure.org/2013,8432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StGB; § 53 StGB; § 55 StGB; § 266 Abs. 1 Alt. 1, 2 StGB
    Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung nach § 41 StGB als zweite Hauptstrafe; Berücksichtigung von später entstandenen Umständen bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung nach § 41 StGB als zweite Hauptstrafe; Berücksichtigung von später entstandenen Umständen bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 41; StGB § 53; StGB § 55
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafe und nach § 41 StGB verhängten Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus Freiheitsstrafen und nach § 41 StGB verhängten Geldstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841; vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841; vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39).
  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

    Dabei hat die Kammer die seit der genannten Entscheidung eingetretenen Entwicklungen berücksichtigt und hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 StGB zum jetzigen Zeitpunkt verneint (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2013 - 32 Ss 41/13, BeckRS 2013, 7445).

    Nachdem die Kammer die Voraussetzungen für eine gesonderte Geldstrafe gemäß § 41 StGB im Zeitpunkt der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht mehr als gegeben ansah, war diese als Einzelstrafe in die neue Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2013 - 32 Ss 41/13, BeckRS 2013, 7445).

  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 37/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; keine Einbeziehung einer im Ausland

    Während bei einer Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 StGB eine Einbeziehung immerhin grundsätzlich möglich wäre (s. dazu BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, NJW 1993, 408, 409; OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2013 - 32 Ss 41/13, juris Rn. 48 ff.), scheidet eine solche bei einer Maßnahme der Einziehung ebenso wie bei anderen - auch freiheitsentziehenden - Maßnahmen, Nebenstrafen oder Nebenfolgen aus (§ 55 Abs. 2 StGB); diese sind prinzipiell gesondert aufrechtzuerhalten.
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