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   OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12   

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OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Strafantrag, Antragsberechtigung, Betreuer

  • openjur.de

    Strafantragsrecht des Betreuers, Bestimmtheit des Aufgabenkreises, Ausschluss bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 3 StGB; § 77 Abs. 4 StGB; § 77b Abs. 13 StGB; § 1896 BGB
    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der Strafantragsberechtigung gem. § 77 Abs. 3 StGB bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts der Tatbeteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der Strafantragsberechtigung gem. § 77 Abs. 3 StGB bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts der Tatbeteiligung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafantrag durch den Betreuer, Aufgabenkreis für Stellung von Strafanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Betreuers von der Strafantragsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Strafantrag des Betreuers? Wirksam? - manchmal nicht…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafantragsrecht des Betreuers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strafantrag für den Betreuten

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafantragsrecht des Betreuers

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 702
  • FamRZ 2012, 1089
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01

    Keine Strafantragsbefugnis des Betreuers

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daraus folgt, dass der Aufgabenkreis der Vermögenssorge, für den der Betreuer S. am 12.02.2008 bestellt wurde, ihn nicht zur Strafantragsstellung gegen Angehörige des Betreuten berechtigt (so auch LG Hamburg, NStZ 2002, 39, Rdnr. 18; OLG Köln, wistra 2005, 392 Rdnr. 11 nach juris).
  • LG Ravensburg, 21.12.2000 - 1 Qs 271/00
    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    In dem vom Landgericht Ravensburg entschiedenen Fall war der Betreuer nämlich nicht nur für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten bestellt, sondern auch Personensorgeberechtigter (vgl. LG Ravensburg, FamRZ 2001, 937).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Köln, 20.05.2005 - 8 Ss 66/05

    Kein Strafantragsrecht des Betreuers gegen Angehörige des Betreuten bei

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daraus folgt, dass der Aufgabenkreis der Vermögenssorge, für den der Betreuer S. am 12.02.2008 bestellt wurde, ihn nicht zur Strafantragsstellung gegen Angehörige des Betreuten berechtigt (so auch LG Hamburg, NStZ 2002, 39, Rdnr. 18; OLG Köln, wistra 2005, 392 Rdnr. 11 nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Ist aber der gesetzliche Vertreter i. S. des § 77 Abs. 3 StGB selbst der Beteiligung an der Tat verdächtig, ist er von der Vertretung im Rahmen der Strafantragsstellung ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 155, 157; Schönke-Schröder-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl. § 77 Rdnr. 21).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Deshalb hat das Betreuungsgericht regelmäßig bei der Bestimmung des Aufgabenkreises einen Bezug zu konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herzustellen (vgl. KG Berlin, BeckRS 2008, 00234; Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 BGB Rn. 26).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Letztlich kann dahinstehen, ob bei Übertragung derart weitreichender Aufgabenkreise, die neben den Bereichen der Vermögenssorge und der Antragstellung gegenüber Behörden auch weitgehende persönliche Belange betreffen, die Strafantragsbefugnis nach § 247 StGB gesondert übertragen werden muss (so aber z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 Ws 397/12, teilweise in NStZ-RR 2014, 143 abgedruckt; OLG Celle, NStZ 2012, 702; OLG Köln, wistra 2005, 392; aA LG Ravensburg, FamRZ 2001, 937).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Allein die Bestimmung des Aufgabenkreises dahingehend, dass die Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten umfasst sei, umfasst demnach nicht die Befugnis zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 2 Ws 23/13, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 32 Ss 8/12, NStZ 2012, 702).
  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

    Dieses widerspricht aber dem im Betreuungsrecht geltenden Erforderlichkeitsprinzip, wonach die Betreuung im Sinne des Betreuten inhaltlich auf genaue Aufgabenkreise zu beschränken ist, in denen eine Betreuung erforderlich ist (OLG Celle, NStZ 2012, 702, 703).
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