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   OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94   

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https://dejure.org/1994,3525
OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94 (https://dejure.org/1994,3525)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1994 - 32 U 2088/94 (https://dejure.org/1994,3525)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1994 - 32 U 2088/94 (https://dejure.org/1994,3525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2566
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66

    Mängelgewähr bei Seuchenverdacht

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
    Dieser stellt an sich, wie der Senat (Urteil vom 25.2.1993 - 32 U 4258/92 -),bereits unter Bezugnahme auf die in BGHZ 52, 51 ff. abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes entschieden hat, einen Sachmangel dar.

    So hat der Bundesgerichtshof auf dem Gebiet des dem Umweltschutz verwandten Verbraucherschutzes erkannt, daß beim Kauf zum Weiterverkauf ein Fehler der gelieferten Ware auch vorliegen kann, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit steht, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher zwangsläufig die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt, (BGHZ 52, 51, 53 ff.).

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
    Unter Altlasten wird allgemein verstanden, daß der Boden und Untergrund eines Grundstückes mit Stoffen belastet ist, die Gesundheit und Umwelt gefährden (vgl. BGH NJW 1993, 933 ff., 1993, 2615 ff. und 1994, 253 ff.).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71

    Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung -

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
    Diese Entscheidung wurde später dahingehend ergänzt, daß bei zur Weiterveräußerung bestimmten Lebensmitteln der nicht ausgeräumte Verdacht einer gesundheitsgefährdenden Verseuchung der Ware und die dadurch herbeigeführte Unverkäuflichkeit auch dann einen bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel bildet, wenn der Verdacht der Verseuchung zwar erst nach Gefahrübergang entsteht, aber auch Tatsachen beruht, die vor Gefahrübergang gegeben, jedoch nicht erkannt waren (BGH NJW 1972, 1462 f).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87

    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
    Diese Grundsätze, aufgestellt in einem Fall des Verdachts eines Befalls von Gefrierhasen mit Salmonellen, hat der Bundesgerichtshof vor nicht allzu langer Zeit in einem Fall bestätigt, in dem der Verdacht bestand, gelieferte Weine enthielten Glykol (BGH NJW 1989, 218 ff.).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    c) Zwar wirkt sich bereits ein Altlastenverdacht auf den erzielbaren Preis eines Grundstücks aus; verschweigt ein Verkäufer einen solchen Verdacht, ist dies arglistig (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Düsseldorf, Urteil vom 21. August 1996 9 U 99/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 3284; OLG München, Urteil vom 21. April 1994 32 U 2088/94, NJW 1995, 2566; Knoche, NJW 1995, 1985, 1987 ff.).
  • OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach

    NJW 1995, 2566.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08

    Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem

    Die hier gegebene die Situation - der Schuldner schuldet zwar eine einheitliche Leistung, diese Schuld steht jedoch teilweise in Gesamtschuldnerschaft zu einem anderen Schuldner - ist aber mit dem in § 366 BGB geregelten Sachverhalt vergleichbar (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1994 - 22 U 73/94 -, NJW 1995, 2566 a.E.; BGH, Urt. v. 16.12.1996 - II ZR 242/95 -, BGHZ 134, 224 [juris Rn. 13 f]).
  • LG Frankenthal, 08.11.2012 - 8 O 38/11

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf wegen fehlender

    Grundsätzlich kann das Vorhandensein und bereits der konkrete und naheliegende Verdacht auf das Vorhandensein sog. Altlasten im Sinne von Gefahrstoffen für Gesundheit und Umwelt (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994, Az. 32 U 2088/94 ) einen Sachmangel im Sinne der §§ 459 ff. BGB a.F. darstellen.

    Insoweit begründet bereits der Verdacht, es könnten Altlasten auf einem Grundstück vorhanden sein, wie er hier aus dem früheren Betrieb einer Tankstelle sowie einer Chemiefabrik herrührt, grundsätzlich eine Haftung wegen Mängeln des Grundstücks (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.2003 - VZR 25/02, OLG München, Urt. v. 21.04.1994 - 32 U 2088/94 , OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.08.1996 - 9 U 99/95 , jeweils zitiert nach [...]).

  • OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10

    Sachmangel eines Grundstücks: Aufschüttungen mit durch Ziegel- und Betonresten

    43 Der Begriff "ökologische Altlasten" ist mit dem Landgericht dahin zu verstehen, dass damit nur Bodenverunreinigungen mit umweltgefährdenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen gemeint sind (so sogar allgemein für den Begriff "Altlasten": OLG München Urteil vom 21.04.1994 - 32 U 2088/94 - Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 9 U 2/03

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Hausgrundstück im Wege des großen

    Auch ein Verdacht kann ein Fehler im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB a.F. sein, wenn er sich durch den Käufer zumutbare Maßnahmen nicht beseitigen lässt, und somit ohne weiteres die Verwertung des betreffenden Grundstückes wenn nicht schon verhindert, so doch nicht unwesentlich erschwert (vgl. BGH MDR 2003, 620; OLG München NJW 1995, 2566; NJW-RR 1999, 456 zum Altlastenverdacht; BGHZ 52, 51 ff. zum Verdacht des Salmonellenbefalls von Hasenfleisch).
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96

    Altlastenverdacht verschwiegen: Grundstückskaufvertrag anfechtbar

    Auch die Belastung eines Grundstücks mit einem konkreten Altlastenverdacht ist ein Fehler (vgl. OLG München NJW 1995, 2566; OLG Düsseldorf NJW 1996, 3284; Knoche in NJW 1995, 1985, 1988).
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