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   BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04   

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BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04 (https://dejure.org/2007,8722)
BPatG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04 (https://dejure.org/2007,8722)
BPatG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 32 W (pat) 134/04 (https://dejure.org/2007,8722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    § 8 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 MarkenG; § 37 Abs. 2 MarkenG
    Ristorante

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke "Ristorante" im beteiligten Verkehr vor einer Entscheidung über ihre Eintragung infolge ihrer Benutzung für Tiefkühlpizza; Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach dem Markengesetz (MarkenG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 593
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Zugunsten der Anmelderin sind aber auch die 2, 1 % der Befragten zu werten, welche das Unternehmen mit "Ristorante" angeben (also nicht zwischen Firmen- und Markennamen unterscheiden, aber ersichtlich kein drittes Unternehmen meinen; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 354; Pflüger, GRUR 2004, 652, 656), sowie die 7, 7 % der Befragten, welchen der Unternehmensnamen nicht bekannt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.5.2006, 32 W (pat) 39/03 - Kinder, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies ist aber nach neuerer Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17.5.2006, 32 W (pat) 39/03 - Kinder, zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 19.7.2006, 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLERHILFE; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 355) erforderlich.

  • BPatG, 20.03.2003 - 25 W (pat) 148/02
    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Der Antrag auf Löschung der vergleichbaren Marke "CANTINA" sei (weitgehend) zurückgewiesen worden (BPatG 25 W (pat) 148/02).

    Der Hinweis der Anmelderin auf den in einem Löschungsverfahren ergangenen "CANTINA"-Beschluss des Bundespatentgerichts (25 W (pat) 148/02) sowie auf - vermeintlich ähnliche - eingetragene Marken in Deutschland und anderen Verbandsstaaten des Madrider Markenabkommens, ist unbehelflich.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (vgl. für Dienstleistungen Senatsbeschluss GRUR 2004, 685, 690 - LOTTO; bestätigt durch BGH GRUR 2006, 760, 762; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 323, 324).

    Der generell geforderte Mindestdurchsetzungsgrad von 50 % ist nämlich, nicht nur nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Chiemsee a. a. O.), sondern auch des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 760, 762 re. Sp. - LOTTO), nicht starr zu handhaben.

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Bei einer Wortmarke ist von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn dieser ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; - FUSSBALL WM 2006, a. a. O.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Die Prüfung, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch konkrete und verlässliche Informationen belegt ist, obliegt dem nationalen Gericht, d. h. hier dem zur Entscheidung berufenen Senat, wobei eine Gesamtschau sämtlicher relevanter Gesichtspunkte geboten ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nrn. 49, 54 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Im internationalen Markenverbandsrecht (MMA, PMMA) sowie im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. - Postkantoor, a. a. O.; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel).
  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01
    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Die Durchführung der Befragung als solche, insbesondere auch die Fragestellung, entspricht den Anforderungen, welche die Rechtsprechung aufgestellt hat (vgl. ergänzend BPatG GRUR 2004, 61 - BVerwGE).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 Markenrichtlinie (Erste Richtlinie des Rates Nr. 89/104/EWG vom 21.12.1988) - der im deutschen Recht, unbeschadet der sprachlich leicht abweichenden Fassung, § 8 Abs. 3 MarkenG entspricht - ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft (d. h. eine Verkehrsdurchsetzung), dass ein wesentlicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Marke mit einem konkreten Marktteilnehmer und mit keinem anderen Unternehmen in Verbindung bringt (GRUR 2002, 804, 808, Nr. 65 - Philips).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
    Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (vgl. für Dienstleistungen Senatsbeschluss GRUR 2004, 685, 690 - LOTTO; bestätigt durch BGH GRUR 2006, 760, 762; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 323, 324).
  • BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    Angesichts der hohen Zahl derjenigen, die die Frage 1 verneint haben, war hier eine Kontrollfrage geboten, die zuverlässig nur diejenigen Befragten ausschließt, die Pralinen kategorisch ablehnen (vgl. BPatG GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).

    Allerdings kann - sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen - die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung regelmäßig nicht unterhalb von 50 % angesetzt werden (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2006, 760, 762 [Nr. 20] - LOTTO; BPatG GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Das Bundespatentgericht hat unter Berufung auf seine neue Entscheidungspraxis (BPatG, GRUR 2007, 324, 329 - Kinder; BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 32 W (pat) 217/04, juris Rn. 24 - SCHÜLERHILFE; BPatG, GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2008, 420, 428 - ROCHER-Kugel) von dem sich aus dem Meinungsforschungsgutachten ergebenden Durchsetzungsgrad die Fehlertoleranz abgezogen.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

    Allerdings erscheint dem Senat eine (völlige) Außerachtlassung männlicher Personen zumindest fraglich, und zwar vor dem Hintergrund, dass bei Waren des täglichen Bedarfs in der Regel auf die gesamte Bevölkerung abzustellen ist (BGH GRUR 2010, 138 Rn 46 - ROCHER-Kugel; BGH GRUR 2009, 954 Rn 27 - Kinder III; siehe insbesondere BGH GRUR 2008, 710 Rn 31 - VISAGE: Kosmetika "für Frauen" können Männer ansprechen, wenn sie auch für letztere geeignet sind) und nur solche Verbraucher, die ausdrücklich ausschließen, je derartige Waren zu erwerben, bzw. sie kategorisch ablehnen, auszuklammern sind (BGH MarkenR 2008, 176, 177 - Melissengeist, Tz. 15; BGH GRUR 2006, 760 - LOTTO, Tz. 22; BGH GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit, Tz. 35; BGH GRUR 1994, 627, 628 - Erdinger; BPatG GRUR 2007, 593, 596 - ristorante).
  • BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft

    Für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist, worauf der Antragsteller zu Recht hingewiesen hat, die hier bei 3, 3% liegende Fehlertoleranz zu berücksichtigen, wobei der untere Wert nach Abzug des möglichen Abweichungsbereichs maßgeblich ist (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 329 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
    Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1960, 83 - Nährbier; GRUR 1960, 130 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II; GRUR 1974, 220 - Club Pilsener; GRUR 2006, 760 - LOTTO; BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarzrot) und MarkenR 2007, 184, 186 - Ristorante).

    Dieser liegt so erheblich unter dem Grenzwert von 50 % - selbst wenn man diesen (gemäß neuerer Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2006, 760, 762 - LOTTO und BPatG MarkenR 2007, 184 - Ristorante) nicht starr anwendet und geringfügige Unterschreitungen im Einzelfall bei Vorliegen sonstiger Anhaltspunkte für eine Verkehrsdurchsetzung akzeptiert -, dass eine Durchsetzung der angemeldeten Marke im Verkehr keinesfalls nachgewiesen ist.

  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 146/06
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird nämlich davon ausgegangen, dass bei der statistischen Auswertung nach der Gaußschen Verteilungskurve die Fehlertoleranz zu berücksichtigen ist (GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2007, 324 - Kinder; 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLERHILFE).
  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 91/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "rapsgelb (Farbmarke)" - zur

    bb) Dem Gutachten ist nach Auffassung des Senats ein Zuordnungsgrad von - höchstens - 55, 2 % (mit Fehlertoleranz: zwischen 49, 5 % und 60, 9 %) zu entnehmen, der jedenfalls unter Einbeziehung des Tatsachenvortrags der Antragsgegnerin zu den mittelbaren Parametern die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung zuließe (zur insoweit bestehenden Wechselbeziehung s. BPatG GRUR 2007, 593 Rn. 25 - Ristorante).
  • BPatG, 02.10.2019 - 29 W (pat) 17/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHECK24" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Es dürfen nur diejenigen Befragten ausgeschlossen werden, die die Nutzung von Online-Portalen kategorisch ablehnen (vgl. BPatG Beschluss vom 09.05.2007, 32 W (pat) 156/04 - ROCHER-Kugel; GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 660, 661, 725; ebenso BGH GRUR 2006, 760 - LOTTO; dagegen offengelassen BGH GRUR 2009, 954 Rn. 26 - Kinder III; GRUR 2010, 138 Rn. 46 - ROCHER-Kugel).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPAR" - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

    Es soll hier offen bleiben, ob die Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, insbesondere in der Weise, dass strikt vom unteren Grenzwert auszugehen ist, wie dies der frühere 32. Senat des Bundespatentgerichts seit etwa 2006 verlangt hat (vgl. BPatG GRUR 2007, 324 - Kinder; GRUR 2007, 593 - Ristorante, dem folgend Ströbele/Hacker, § 9, Rdn. 449, alle ohne weitere Begründung) und wie es bei mehreren Markenbeschwerdesenaten des Bundespatentgerichts inzwischen zu beobachtende Praxis ist (vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen in BGH GRUR 2009, 954, 957, Nr. 37 - Kinder III).
  • BPatG, 14.07.2009 - 33 W (pat) 121/07

    Schutzfähigkeit eines Slogans als Marke - "Keiner bringt mehr Menschen in die

    Es kann dahingestellt bleiben, ob vom o. g. Zuordnungsgrad auch noch die Fehlertoleranz abzuziehen ist, die die Schwankungsbreite um den gefundenen Mittelwert angibt (für den Abzug bisher 32. Senat in GRUR 2007, 324, 329 -Kinder (schwarzrot); GRUR 2007, 593, 596 -Ristorante; GRUR 2008, 420, 426 -ROCHER-Kugel; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8, Rdn. 449; kein Abzug (allerdings ohne Problematisierung) bisher in der Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BGH v. 23.10.08, I ZB 37/07, Rdn. 28 -POST II, und -soweit ersichtlich -bei anderen Senaten des Bundespatentgerichts).
  • BPatG, 09.07.2013 - 33 W (pat) 124/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "GALERIA" - teilweise Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 14.09.2015 - 28 W (pat) 551/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "chic" - keine Unterscheidungskraft - keine

  • BPatG, 15.09.2011 - 25 W (pat) 522/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schokoladenpraline mit hell-dunkler Füllung

  • BPatG, 18.12.2009 - 29 W (pat) 115/07
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