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   BPatG, 21.06.2006 - 32 W (pat) 140/04   

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BPatG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 32 W (pat) 140/04 (https://dejure.org/2006,82807)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 32 W (pat) 140/04 (https://dejure.org/2006,82807)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft ist wie die anderen Eintragungsverbote des § 8 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf das Allgemeininteresse zu beurteilen, das ihm zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philipps; GRUR 2003, 514, 518, Nr. 71 - Linde Winward u. Rado; GRUR 2003, 604, 607, Nr. 50 ff - Libertel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 25 - Sat. 2; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).

    Dabei ist im Falle des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG das Allgemeininteresse eng verwoben mit der Herkunftsfunktion als Hauptfunktion der Marke (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 27 - Sat. 2).

  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft ist wie die anderen Eintragungsverbote des § 8 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf das Allgemeininteresse zu beurteilen, das ihm zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philipps; GRUR 2003, 514, 518, Nr. 71 - Linde Winward u. Rado; GRUR 2003, 604, 607, Nr. 50 ff - Libertel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 25 - Sat. 2; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).

    Daher kann die Feststellung oder Verneinung eines Allgemeininteresses an der freien Verfügbarkeit einer Bezeichnung für die betreffenden Waren einen Anhaltspunkt für das Fehlen oder Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft bilden (vgl. BPatG GRUR 2004, 333, 334 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; Hacker GRUR 2001, 630, 634 f.).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft ist wie die anderen Eintragungsverbote des § 8 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf das Allgemeininteresse zu beurteilen, das ihm zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philipps; GRUR 2003, 514, 518, Nr. 71 - Linde Winward u. Rado; GRUR 2003, 604, 607, Nr. 50 ff - Libertel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 25 - Sat. 2; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft ist wie die anderen Eintragungsverbote des § 8 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf das Allgemeininteresse zu beurteilen, das ihm zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philipps; GRUR 2003, 514, 518, Nr. 71 - Linde Winward u. Rado; GRUR 2003, 604, 607, Nr. 50 ff - Libertel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 25 - Sat. 2; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Das Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft ist wie die anderen Eintragungsverbote des § 8 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf das Allgemeininteresse zu beurteilen, das ihm zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philipps; GRUR 2003, 514, 518, Nr. 71 - Linde Winward u. Rado; GRUR 2003, 604, 607, Nr. 50 ff - Libertel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 25 - Sat. 2; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.10.2006 - 32 W (pat) 140/04
    Kann demnach einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
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