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   BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07   

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BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07 (https://dejure.org/2008,30605)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07 (https://dejure.org/2008,30605)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 32 W (pat) 155/07 (https://dejure.org/2008,30605)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 59] -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 -125] -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Dabei darf die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 59] -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 -125] -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Insoweit ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten -die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Insoweit ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten -die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Insoweit ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten -die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Insoweit ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten -die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 13.08.2008 - 32 W (pat) 155/07
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 5/17
    ist das Anmeldezeichen nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, den (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 16.02.2023 - 30 W (pat) 75/21
    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 29 W (pat) 535/15 - Safe@Work; 30 W (pat) 532/14 - Kokser; 30 W (pat) 545/17 - Die Wunderknaben).
  • BPatG, 25.02.2021 - 30 W (pat) 25/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "EINMAL Camping IMMER Camping! (Wort-Bild-Marke)" -

    Insoweit ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 30.03.2023 - 30 W (pat) 554/20
    Deshalb kann dem Zeichen Biometric Intelligent Glasses ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt entnommen werden, weil es nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, den (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 545/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Wunderknaben" - fehlende Unterscheidungskraft

    Insoweit ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 09.01.2019 - 30 W (pat) 535/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PharmaResearch" - keine Unterscheidungskraft

    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 547/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MOTORWORLD BULLETIN (Wort-Bild-Marke)" -

    auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 09.05.2019 - 30 W (pat) 6/17
    Das Anmeldezeichen ist daher nach Art eines Sachtitels geeignet, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben, so dass ihm jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; siehe auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
  • BPatG, 01.09.2022 - 28 W (pat) 508/22
    Insoweit ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue).
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