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   BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03   

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BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,30785)
BPatG, Entscheidung vom 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,30785)
BPatG, Entscheidung vom 30. November 2005 - 32 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,30785)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
  • BPatG, 09.03.2005 - 32 W (pat) 331/03
    Auszug aus BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03
    Diese, an sich zu Art. 3 Abs. 1 Lit. c der Markenrichtlinie (der im deutschen Recht § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entspricht) ergangene Rechtsprechung, hat in gleicher Weise für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zusammengesetzter Wortbildungen Gültigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2005, 32 W (pat) 331/03 - CRISPKUGEL).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03
    In der hier maßgeblichen Zusammenfassung der Einzelteile - ohne dass es darauf ankäme, ob ein so gebildetes Wort Teil des englischen Sprachschatzes ist -, ergibt sich kein "überschießender" Bedeutungsgehalt, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Postkantoor, a. a. O.; GRUR 2004, 680 - BIOMILD) Voraussetzung für die Schutzgewährung ist.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.11.2005 - 32 W (pat) 196/03
    Kann einer Wortmarke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort (bzw. eine Wortkombination) der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr, etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt diese jeglicher Unterscheidungseignung und damit jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BGH BlPMZ 2004, 30 - Citysevice).
  • BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 12/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Getränke Star (Wort-Bild-Marke)" -

    Sie wird daher in Verbindung mit dem Wort "Getränke" ohne weiteres als werbeübliche Anpreisung von "Spitzenleistungen im Getränkebereich" aufgefasst (vgl. auch BPatG 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR ; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR ).
  • BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 10/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Laura/LAURASTAR (Wort-Bild-Marke,

    Die Bezeichnung "STAR" weist in der deutschen Geschäfts- und Werbesprache auf die Spitzenstellung von Waren oder Dienstleistungen hin und stellt insoweit eine gebräuchliche Qualitätsangabe dar (vgl. auch BPatG 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR; 27 W (pat) 69/04 - HomeSTAR; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR; 29 W (pat) 12/10 - Getränke Star; 29 W (pat) 186/10 - LOHNSTAR).
  • BPatG, 20.12.2010 - 29 W (pat) 186/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "LOHNSTAR" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Bezeichnung "STAR" ist - nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts - in der deutschen Geschäfts- und Werbesprache häufig die Hervorhebung einer Spitzenstellung von Waren oder Dienstleistungen und stellt insoweit eine gebräuchliche Qualitätsangabe dar (vgl. auch BPatG 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR; 29 W (pat) 12/10 - Getränke Star).
  • BPatG, 31.10.2012 - 29 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "starbutton" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Bezeichnung "Star" wird im deutschen Sprachraum auch im Sinne einer Spitzenstellung von Waren und Dienstleistungen verstanden, also deren hervorragende Qualität herausgestellt (BPatG 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR).
  • BPatG, 19.11.2014 - 28 W (pat) 108/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "STAR FARM" - Unterscheidungskraft - kein

    Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts ist das vorangestellte "Star" in Wortzusammensetzungen bei bestimmten Produkten oder Leistungen üblicherweise nur ein allgemeiner Hinweis auf eine "qualitative Spitzenstellung" bzw. ein "werbeübliches Versprechen" (vgl. z.B. BPatG 25 W (pat) 176/09 - Star Tape; 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR; 28 W (pat) 198/04 - StarGloss; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR; 30 W (pat) 15/00 - StarLab; 27 W (pat) 306/00 - StarLine; 32 W (pat) 151/00 - Star Toys).
  • BPatG, 25.11.2008 - 24 W (pat) 81/07
    Das englische Wort "Star" (= Stern, prominente Person; vgl. Duden-Oxford, a. a. O. zu "star") ist in der Bedeutung "gefeierter Künstler, jemand, der auf einem bestimmten Gebiet Berühmtheit erlangt hat" in den deutschen Wortschatz eingegangen und wird insbesondere auch in der Produktwerbung im übertragenen Sinn zur Bezeichnung von Produkten oder Leistungen gebraucht, die eine Spitzenstellung einnehmen (vgl. u. a. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/04 "Efficacy star"; PAVIS PROMA 32 W (pat) 196/03 "CURLSTAR").
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