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   BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03   

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BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03 (https://dejure.org/2005,28610)
BPatG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03 (https://dejure.org/2005,28610)
BPatG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 32 W (pat) 199/03 (https://dejure.org/2005,28610)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss -seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz -eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 -Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 -Postkantoor, Nr. 123).

    Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass die Freistellungstatbestände des § 23 MarkenG keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG haben, insbesondere eine restriktive Handhabung dieser Schutzhindernisse nicht rechtfertigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 775f (Nr. 25, 28) -Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 57-59) -Libertel; GRUR 2004, 946, 947 (Nr. 32, 33) Nichols).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Eine derartige begriffliche Unbestimmtheit steht der Annahme einer beschreibenden Sachangabe nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Der produktbezogene Begriffsinhalt von "GourmetTräume" betrifft nicht nur das Druckerzeugnis, den Datenträger, die Software usw. als solche, sondern gleichermaßen auch die Dienstleistungen, mittels derer die Werke entstehen und verbreitet werden (vgl. BGH GRUR 2003, 342 -Winnetou; z.T. abweichend von GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHÖN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass die Freistellungstatbestände des § 23 MarkenG keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG haben, insbesondere eine restriktive Handhabung dieser Schutzhindernisse nicht rechtfertigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 775f (Nr. 25, 28) -Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 57-59) -Libertel; GRUR 2004, 946, 947 (Nr. 32, 33) Nichols).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Dass der zweite Wortbestandteil mit dem Großbuchstaben T beginnt, stellt ein in der Werbung gebräuchliches Mittel dar, um zusätzliche Aufmerksamkeit zu erregen (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 -AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss -seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz -eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 -Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 -Postkantoor, Nr. 123).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass die Freistellungstatbestände des § 23 MarkenG keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG haben, insbesondere eine restriktive Handhabung dieser Schutzhindernisse nicht rechtfertigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 775f (Nr. 25, 28) -Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 57-59) -Libertel; GRUR 2004, 946, 947 (Nr. 32, 33) Nichols).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Diese Entscheidung wurde vom EuGH nämlich mit Urteil vom 23. Oktober 2003 aufgehoben, in dem der EuGH ausgeführt hat, ein Wortzeichen könne dann von der Eintragung ausgeschlossen sein, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichne (GRUR 2004, 146).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Der produktbezogene Begriffsinhalt von "GourmetTräume" betrifft nicht nur das Druckerzeugnis, den Datenträger, die Software usw. als solche, sondern gleichermaßen auch die Dienstleistungen, mittels derer die Werke entstehen und verbreitet werden (vgl. BGH GRUR 2003, 342 -Winnetou; z.T. abweichend von GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHÖN).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Kann einer Wortmarke (die aus einem oder mehreren Wörtern besteht) ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort (bzw. eine Wortkombination) der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt diese jeglicher Unterscheidungseignung und damit jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BGH BlPMZ 2004, 30 -Cityservice).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 01.09.2011 - 27 W (pat) 131/10

    Deutschlands schönste Seiten - Markenbeschwerdeverfahren - "Deutschlands schönste

    "Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitschriften, Büchern und Zeitungen", die der Erstellung und Verbreitung entsprechender Waren dienen, werden daher auch durch produktbezogene Begriffsinhalte der angemeldeten Wortfolge beschrieben (vgl. BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az.: 32 W (pat) 199/03; BeckRS 2009, 00785 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. Februar 2006, Az.: 29 W (pat) 173/04, BeckRS 2009, 02536 - Bühler Schlossgespräche; Beschluss vom 7. Mai 2008, Az.: 29 W (pat) 105/06, BeckRS 2008, 19644 - Handtuchkrieg auf Mallorca; Beschluss vom 10. August 2009, Az.: 27 W (pat) 192/09, BeckRS 2009, 25954 - Das Beste für die Frau), wenn diese für das gesamte Verlagssortiment eine Aussage beinhalten und nicht als ein Titel für ein spezielles Druckwerk wirken.
  • BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Leibniz School of Business" - Unterscheidungskraft -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; Beschl. v. 11. Juni 2012 - 27 W (pat) 533/12 - Adolf-Loos-Preis; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde).
  • BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 11.06.2012 - 27 W (pat) 533/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Adolf Loos Preis" - zur Markenfähigkeit von

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - Az. 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - Az. 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - Az. 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde).
  • BPatG, 13.12.2012 - 27 W (pat) 561/12

    Ruhr Universität Bochum - Markenbeschwerdeverfahren - "RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM" -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (GRUR 2001, 1043 - Gute Zeichen - Schlechte Zeichen; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschluss vom 01.06.2005, Az: 32 W (pat) 145/03 -Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschluss vom 20.12.05, Az: 32 W (pat) 199/03 -GourmetTräume; BPatG, Beschluss vom 15.3.06, Az: 32 W (pat) 59/04 -Gesichter der Erde, Beschluss vom 15.3.06, Az: 32 W (pat) 28/05 vom 23.10.07 -Karl May).
  • BPatG, 24.05.2017 - 25 W (pat) 43/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weidetraum" - keine Unterscheidungskraft

    "Traum" wird daher häufig in Wortverbindungen mit einem weiteren Substantiv verwendet und bringt ein Werteversprechen dergestalt zum Ausdruck, dass es sich um traumhafte Produkte, also solche mit Eigenschaften, die dem Kunden wünschenswert erscheinen, handelt (vgl. dazu die Feststellungen in BPatG 30 W (pat) 38/14 - Rosentraum; 32 W (pat) 152/96, - Früchtetraum; 32 W (pat) 194/03 - Gartenträume; 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; siehe die Entscheidungsdatenbank PAVIS PROMA).
  • BPatG, 26.07.2012 - 27 W (pat) 9/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "sounds (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft -

    "Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitschriften, Büchern und Zeitungen", die der Erstellung und Verbreitung entsprechender Waren dienen, werden daher auch durch produktbezogene Begriffsinhalte der angemeldeten Wortfolge beschrieben (vgl. BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az. 32 W (pat) 199/03; BeckRS 2009, 00785 - Gourmet-Träume; Beschluss vom 15. Februar 2006, Az. 29 W (pat)173/04, BeckRS 2009, 02536 - Bühler Schlossgespräche; Beschluss vom 7. Mai 2008, Az. 29 W (pat) 105/06 BeckRS 2008, 19644 - Handtuchkrieg auf Mallorca; Beschluss vom 10. August 2009, Az. 27 W (pat) 192/09, BeckRS 2009, 25954 - Das Beste für die Frau), wenn diese für das gesamte Verlagssortiment eine Aussage beinhalten und nicht als ein Titel für ein spezielles Druckwerk wirken).
  • BPatG, 22.03.2011 - 27 W (pat) 16/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nordhessenhalle" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
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