Rechtsprechung
   BPatG, 08.12.2004 - 32 W (pat) 261/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28696
BPatG, 08.12.2004 - 32 W (pat) 261/03 (https://dejure.org/2004,28696)
BPatG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 32 W (pat) 261/03 (https://dejure.org/2004,28696)
BPatG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 32 W (pat) 261/03 (https://dejure.org/2004,28696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 24.10.2018 - 26 W (pat) 41/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sportsfreund" - Unterscheidungskraft -

    gelegt werden (BPatG 27 W (pat) 551/16 - #darferdas?; 30 W (pat) 532/14 - KOKSER; 32 W (pat) 261/03 - Webteacher).
  • BPatG, 22.06.2010 - 24 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "webadvocat" - keine

    Eintragungen von Marken in das Gemeinschaftsmarkenregister oder in die Register einzelner Staaten können zwar Beachtung finden, führen aber nicht zu einer rechtlichen Bindung der nationalen Markenämter, die ihre Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden geschriebenen Rechts, nicht aber einer vorangegangenen ständigen Amtspraxis - die im vorliegenden Fall zudem, wie etwa die Zurückweisung der Marke "Webteacher" (BPatG 32 W (pat) 261/03, Beschluss vom 8.12.2004) belegt, nicht vorhanden ist - zu treffen haben.
  • BPatG, 01.02.2011 - 24 W (pat) 33/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Trademarker" - keine Unterscheidungskraft

    Was die Druckerzeugnisse in Klasse 16 anbetrifft, so können diese entweder für einen "Trademarker" (= Spezialisten für Markenrecht und Markenbewertung) bestimmt sein (was ja wohl auch für das vom Anmelder in der mündlichen Verhandlung überreichte Exemplar des Magazins "TRADEmarker Sport und Recht" zutrifft), oder aber als gedrucktes Medium Informationen vermitteln, welche die Beratung durch den "Trademarker" gleichsam ersetzen sollen (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 8. Dezember 2004, 32 W (pat) 261/03 - Webteacher).
  • BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 13/07
    Auf sonstige Verwendungsabsichten (oder auch bereits erfolgte Benutzungshandlungen) der Anmelderin, die aus dem Verzeichnis nicht hervorgehen, kann nicht abgestellt werden (vgl. z. B. Senatsbeschluss 32 W (pat) 261/03 - Webteacher).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht