Rechtsprechung
BPatG, 08.12.2004 - 32 W (pat) 261/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 24.10.2018 - 26 W (pat) 41/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Sportsfreund" - Unterscheidungskraft - …
gelegt werden (BPatG 27 W (pat) 551/16 - #darferdas?; 30 W (pat) 532/14 - KOKSER; 32 W (pat) 261/03 - Webteacher). - BPatG, 22.06.2010 - 24 W (pat) 57/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "webadvocat" - keine …
Eintragungen von Marken in das Gemeinschaftsmarkenregister oder in die Register einzelner Staaten können zwar Beachtung finden, führen aber nicht zu einer rechtlichen Bindung der nationalen Markenämter, die ihre Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden geschriebenen Rechts, nicht aber einer vorangegangenen ständigen Amtspraxis - die im vorliegenden Fall zudem, wie etwa die Zurückweisung der Marke "Webteacher" (BPatG 32 W (pat) 261/03, Beschluss vom 8.12.2004) belegt, nicht vorhanden ist - zu treffen haben. - BPatG, 01.02.2011 - 24 W (pat) 33/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Trademarker" - keine Unterscheidungskraft
Was die Druckerzeugnisse in Klasse 16 anbetrifft, so können diese entweder für einen "Trademarker" (= Spezialisten für Markenrecht und Markenbewertung) bestimmt sein (was ja wohl auch für das vom Anmelder in der mündlichen Verhandlung überreichte Exemplar des Magazins "TRADEmarker Sport und Recht" zutrifft), oder aber als gedrucktes Medium Informationen vermitteln, welche die Beratung durch den "Trademarker" gleichsam ersetzen sollen (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 8. Dezember 2004, 32 W (pat) 261/03 - Webteacher). - BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 13/07 Auf sonstige Verwendungsabsichten (oder auch bereits erfolgte Benutzungshandlungen) der Anmelderin, die aus dem Verzeichnis nicht hervorgehen, kann nicht abgestellt werden (vgl. z. B. Senatsbeschluss 32 W (pat) 261/03 - Webteacher).