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   BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06   

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https://dejure.org/2007,34178
BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06 (https://dejure.org/2007,34178)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06 (https://dejure.org/2007,34178)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 32 W (pat) 40/06 (https://dejure.org/2007,34178)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Im Übrigen fehlt es einer Marke bereits dann an der Schutzfähigkeit, wenn sie in einer ihrer möglichen Bedeutungen einen beschreibenden Inhalt vermittelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als betriebliche Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als betriebliche Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 32 W (pat) 40/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
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