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   BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04   

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BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04 (https://dejure.org/2006,30253)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04 (https://dejure.org/2006,30253)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 32 W (pat) 59/04 (https://dejure.org/2006,30253)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).

    Dem steht nicht entgegen, dass die angemeldete Marke eine gewisse Unbestimmtheit oder Mehrdeutigkeit aufweist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).

    Insoweit eignet sich die angemeldete Marke ohne weiteres zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten (Waren oder Dienstleistungen), die sich in irgendeiner Form mit dieser Thematik beschäftigen oder die die Herstellung solcher Produkte betreffen können (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist abschließend geklärt, dass diese Bestimmung keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der absoluten Schutzhindernisse hat (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee; GRUR 2004, 946, 947 - Nichols).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete Eignung), vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 40] - Linde, Winward u. Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete Eignung), vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 40] - Linde, Winward u. Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist abschließend geklärt, dass diese Bestimmung keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der absoluten Schutzhindernisse hat (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee; GRUR 2004, 946, 947 - Nichols).
  • BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Leibniz School of Business" - Unterscheidungskraft -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; Beschl. v. 11. Juni 2012 - 27 W (pat) 533/12 - Adolf-Loos-Preis; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde).
  • BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 11.06.2012 - 27 W (pat) 533/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Adolf Loos Preis" - zur Markenfähigkeit von

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - Az. 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - Az. 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - Az. 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde).
  • BPatG, 13.12.2012 - 27 W (pat) 561/12

    Ruhr Universität Bochum - Markenbeschwerdeverfahren - "RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM" -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (GRUR 2001, 1043 - Gute Zeichen - Schlechte Zeichen; ebenso BPatG, Beschl. v. 1. Juni 2005 - 32 W (pat) 145/03 - Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschl. v. 15. März 2006 - 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 22.03.2011 - 27 W (pat) 16/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nordhessenhalle" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
    Auch der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; ebenso BPatG, Beschluss vom 01.06.2005, Az: 32 W (pat) 145/03 -Fräuleinwunder; anders BPatG, Beschluss vom 20.12.05, Az: 32 W (pat) 199/03 -GourmetTräume; BPatG, Beschluss vom 15.3.06, Az: 32 W (pat) 59/04 -Gesichter der Erde, Beschluss vom 15.3.06, Az: 32 W (pat) 28/05 vom 23.10.07 -Karl May).
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