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   OLG Hamm, 26.03.2014 - I-32 W 6/14   

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https://dejure.org/2014,7008
OLG Hamm, 26.03.2014 - I-32 W 6/14 (https://dejure.org/2014,7008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2014 - I-32 W 6/14 (https://dejure.org/2014,7008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2014 - I-32 W 6/14 (https://dejure.org/2014,7008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen als Privatgutachter wegen Anstellung in einem gerichtlich beauftragten Sachverständigenbüro

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42, 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen außergerichtlicher Tätigkeit eines Mitgesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Verflechtung mit Privatgutachter

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.1972 - VI ZR 134/70

    Beweisführer - Hindernis - Ärzliche Untersuchung - Sachverständiger -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    über Juris, Tz. 6; auch BGH, Urteil vom 01.02.1972, VI ZR 134/70, NJW 1972, 1133 (1134)).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05

    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 32 W 24/12

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein fehlender Neutralität die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit (vgl. Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 32 W 24/12, zit. über Juris Tz. 5).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht sofort, wohl aber ohne schuldhaftes Zögern, das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2013, 32 W 1/13, zit. über Juris Tz. 12; BGH Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, zit. über Juris, Tz. 7).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2012 - 2 W 38/12

    Befangenheit des Sachverständigen bei Vorbefassung?

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht sofort, wohl aber ohne schuldhaftes Zögern, das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2013, 32 W 1/13, zit. über Juris Tz. 12; BGH Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, zit. über Juris, Tz. 7).
  • OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11

    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Tätigkeit für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14
    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Ein Ablehnungsgrund liegt in der Regel vor, wenn der Sachverständige in derselben Sache für eine Prozesspartei oder deren Versicherer bereits ein Privatgutachten erstattet hat (Senatsurteil vom 1. Februar 1972 - VI ZR 134/70, NJW 1972, 1133, 1134; OLG Köln, RuS 2000, 130; MedR 2016, 59; OLG Oldenburg, OLGR 1996, 273; OLG Hamm, VersR 1991, 1428, 1429; VersR 2000, 998; Beschluss vom 26. März 2014 - 32 W 6/14, juris Rn. 8; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 24; Katzenmeier in Prütting/Gehrlein, ZPO, 8. Aufl., § 406 Rn. 14; Zimmermann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 406 Rn. 5; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 11; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 8).
  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei

    Maßgeblich ist dabei, ob die Partei den Eindruck haben kann, dass der gerichtliche Sachverständige das Privatgutachten mitbeeinflusst oder jedenfalls gebilligt hat (OLG München, Beschluss vom 05. Mai 1970 - 5 W 875/70, VersR 1971, 258, ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2014 - 32 W 06/14, BeckRS 2014, 08099).
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 5 W 4/15

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Erstattung

    Eine vernünftig urteilende Partei wird daher, sofern keine Besonderheiten vorliegen, befürchten müssen, dass diese Umstände den zum gerichtlichen Sachverständigen bestellten Privatgutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 1.2.1972 - VI ZR 134/70, iuris Rdn. 12, abgedruckt in VersR 1972, 488 ff. und OLG Hamm, Beschluss vom 26.3.2014 - 32 W 6/14, iuris Rdn. 8 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 5 W 5/15

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Erstattung

    Eine vernünftig urteilende Partei wird daher, sofern keine Besonderheiten vorliegen, befürchten müssen, dass diese Umstände den zum gerichtlichen Sachverständigen bestellten Privatgutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 1.2.1972 - VI ZR 134/70, iuris Rdn. 12, abgedruckt in VersR 1972, 488 ff. und OLG Hamm, Beschluss vom 26.3.2014 - 32 W 6/14, iuris Rdn. 8 m.w.Nachw.).
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