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   BPatG, 27.10.2004 - 32 W (pat) 330/02   

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https://dejure.org/2004,20617
BPatG, 27.10.2004 - 32 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2004,20617)
BPatG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 32 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2004,20617)
BPatG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 32 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2004,20617)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.10.2004 - 32 W (pat) 330/02
    Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen nach Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, geographische Herkunft, Zeit der Herstellung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale dienen können (vgl. BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Soweit sie weitergehend auch noch auf die Eintragung der Marke für die Dienstleistung "Betrieb von öffentlichen Spielkasinos im Rahmen gesetzlich geregelter Konzessionen" gerichtet war, ist sie dagegen ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 27.10.2004 - 32 W(pat) 330/02, in juris veröffentlicht).
  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 283/03
    Mit deren Einverständnis wurde die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Parallelsache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen - zurückgestellt.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 (in der Sache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen) ausgeführt, konnte nicht festgestellt werden, dass eine derartige Angabe gegenwärtig für die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen im Verkehr als Merkmalsbezeichnung Verwendung findet.

  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 288/03
    Mit deren Einverständnis wurde die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Parallelsache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen - zurückgestellt.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 (in der Sache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen) ausgeführt, konnte nicht festgestellt werden, dass eine derartige Angabe gegenwärtig für die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen im Verkehr als Merkmalsbezeichnung Verwendung findet.

  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 287/03
    Mit deren Einverständnis wurde die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Parallelsache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen - zurückgestellt.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 (in der Sache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen) ausgeführt, konnte nicht festgestellt werden, dass eine derartige Angabe gegenwärtig für die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen im Verkehr als Merkmalsbezeichnung Verwendung findet.

  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 289/03
    Mit deren Einverständnis wurde die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Parallelsache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen - zurückgestellt.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 (in der Sache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen) ausgeführt, konnte nicht festgestellt werden, dass eine derartige Angabe gegenwärtig für die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen im Verkehr als Merkmalsbezeichnung Verwendung findet.

  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 290/03
    Mit deren Einverständnis wurde die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Parallelsache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen - zurückgestellt.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 (in der Sache 32 W (pat) 330/02 - Casino Bremen) ausgeführt, konnte nicht festgestellt werden, dass eine derartige Angabe gegenwärtig für die noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen im Verkehr als Merkmalsbezeichnung Verwendung findet.

  • BPatG, 30.04.2014 - 26 W (pat) 517/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAUCALA (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe

    Dieses Allgemeininteresse ist ein abstraktes, das stets zu berücksichtigen ist, wenn Angaben oder Zeichen zur Merkmalsbezeichnung dienen können, und zwar unabhängig davon, ob im Einzelfall für Mitbewerber ein Bedarf an dieser Angabe oder diesem Zeichen besteht oder nicht, etwa wegen einer Monopolstellung oder weil eine beschreibende Angabe durch beliebtere Synonyma überholt ist (vgl. EuGH MarkenR 2004, KPN/Postkantoor Tz. 54 ff.; BPatG, Beschluss vom 27.10.2004 - 32 W (pat) 330/02).
  • BPatG, 24.09.2008 - 26 W (pat) 62/07
    Auch das BPatG hat im Übrigen eine Berücksichtigung von Monopolstellungen abgelehnt (PAVIS PROMA BPatG 32 W (pat) 330/02 "Casino Bremen" sowie 26 W (pat) 209/04 - Warburger Quellen vgl. auch BGH GRUR 2006, 503 Casino Bremen).
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