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   RG, 26.04.1912 - V 32/12   

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https://dejure.org/1912,373
RG, 26.04.1912 - V 32/12 (https://dejure.org/1912,373)
RG, Entscheidung vom 26.04.1912 - V 32/12 (https://dejure.org/1912,373)
RG, Entscheidung vom 26. April 1912 - V 32/12 (https://dejure.org/1912,373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Die sog. Vorbenutzung gegenüber einem Gebrauchsmuster; ihr Wesen und ihre prozessuale Behandlung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 21.12.2023 - 2 BvL 3/19

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde mangels Aufdrängens der vorrangigen Behandlung

    a) Bei der Ermittlung und Bewertung der Angemessenheit der Verfahrensdauer gelten die durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 3. April 2013 - Vz 32/12 -, Rn. 14; Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - Vz 10/16 -, Rn. 11 m.w.N.).

    Hiernach sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 3. April 2013 -Vz 32/12 -, Rn. 14; Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - Vz 10/16 -, Rn. 9 f. m.w.N.).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 06.12.2019 - LVerfG 2/18

    Gesetz über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid -

    (vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 13. Mai 2013 - 32/12 -, Juris Rn. 59 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 324 O 13/17

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: Berichterstattung über

    Die mit Pressesachen in Hamburg befassten Spruchkörper gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Dringlichkeit im Sinne dieser Vorschrift bei Angriffen gegen massenmedial verbreitete Äußerungen grundsätzlich jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn zwischen der Kenntnisnahme des jeweiligen Beitrags durch den Antragsteller und der Antragstellung nicht mehr als fünf Wochen liegen (vgl. etwa Urt. der Kammer v. 07.07.2006, Az.: 324 O 146/06; Beschl. des Hansatischen Oberlandesgerichts Hamburg v. 12.11.2008, Az.: 7 W 130/08 und Beschl. v. 08.03.2012, Az.: 7 W 32/12; Meyer, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15

    Unterschiedliche Besoldung von Richtern an gemeinsamen Obergerichten in Berlin

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist anerkannt, dass der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der Bundestreue - d.h. der wechselseitigem Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten - auch auf die Länder untereinander anwendbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 1954 - 2 BvG 1/54 - juris Rn. 72; VerfGH Berlin, Urteil vom 13. Februar 2013 - 32/12 - juris Rn. 62).
  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

    Der Disziplinarsenat, der bereits im Urteil vom 15. Juni 2010 - D 6 A 664/08 -, juris, davon ausgegangen ist, dass ÖbVI nach Maßgabe der jeweiligen Verweisungsnorm des in den vergangenen Jahren mehrfach geänderten Vermessungsrechts dem für Beamtem geltenden Disziplinarrecht unterliegen, teilt die vom Kläger geäußerten Zweifel an der Vereinbarkeit des § 26 Abs. 1 bis 3 SächsVermKatG mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung nicht.87 In Sachsen üben öffentlich Bestellte Vermessungsingenieure einen freien, aber staatlich gebundenen Beruf aus; die ihnen grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit steht in Wechselwirkung zu Art. 33 GG (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 14; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15. März 2013 - 32/12 -, juris Rn. 10).
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