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   OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14 und 321 SsBs 177/14   

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https://dejure.org/2015,26546
OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14 und 321 SsBs 177/14 (https://dejure.org/2015,26546)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14 und 321 SsBs 177/14 (https://dejure.org/2015,26546)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 321 SsBs 176/14 und 321 SsBs 177/14 (https://dejure.org/2015,26546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 %; Erforderlichkeit von nachvollziehbaren Feststellungen über die Gründe einer Ausnahme von der Regel eines Fahrverbots

  • Wolters Kluwer

    Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StVG § 25; BKatV § 4
    Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Feststellung des Vorsatzes bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - wann liegt Vorsatz vor?

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14
    Die Entscheidung eines Tatrichters über ein Fahrverbot ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2008, 306).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV setzt als Voraussetzung der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge der Ordnungswidrigkeit voraus, dass diese eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beinhaltet; diese grobe Pflichtverletzung ist durch das Ausmaß der im vorliegenden Fall festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung indiziert (so die st. Rspr. des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 20, NZV 2010, 42; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 12; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 11, VRS 129, 158; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 40).

    Sie sind vielmehr als selbstverschuldet hinzunehmen, zumal es einem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten ist, die durch ein Fahrverbot eintretenden Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung von öffentlichen Verkehrsmitteln, der Nutzung eines Taxis oder anderen Fahrers, der Aufnahme eines Kredits oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18 -, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06, juris Rn. 6, VRS 111, 441; Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158).

    Nur schwerwiegende Härten wie etwa der nachgewiesene drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage können ausnahmsweise eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen (so OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 19, VRS 96, 228; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 13, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 SsBs 8/10; Beschluss vom 21.03.2014 - 1 SsBs 19/14).

  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 1233/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 177/14, BeckRS 2015, 16403).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RVs 64/17

    Bestimmte Behauptung von Verfahrenstatsachen; Verfahrensrügen; Protokoll;

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings darauf hin, dass selbst bei einer tatsächlich vom Angeklagten gefahrenen Geschwindigkeit von 35 km/h jedenfalls ein Fahrlässigkeitsvorwurf noch äußerst nahe liegen könnte, wird doch in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % häufig sogar schon Vorsatz wegen der Erheblichkeit der Überschreitung angenommen (vgl. z. B. OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14 - juris; OLG Hamm ZfS 2016, 650).
  • AG Landstuhl, 09.02.2024 - 3 OWi 4211 js 11910/23

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, unbillige Härte, Voreintragungen

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 321 SsBs 176, 177/14, BeckRS 2015, 16403).
  • AG Landstuhl, 02.02.2024 - 3 OWi 4211 Js 9376/23

    Freie Bahnschaffen, Einsatzfahrzeug Polizei, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Fahrverbot

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 321 SsBs 176, 177/14, BeckRS 2015, 16403).
  • AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16

    Verdoppelung des Bußgeldes wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der

    Das OLG Celle, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 321 SsBs 176/14, 321 SsBs 177/14 -, juris, meint, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40% könne in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie vorsätzlich erfolgt sei, sofern ein Betroffener die Anordnung der Beschränkung wahrgenommen habe.
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 177/14, BeckRS 2015, 16403).
  • OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16

    ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."

    Im vorliegenden Fall wäre als mangels konkreter Angaben des Betroffenen - dieser hat sich lediglich dahin eingelassen, dass er sich den Verstoß nicht erklären könne - für den Nachweis seiner Kenntnis von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Indizwirkung der nach den Feststellungen mehrfach und beidseitig aufgestellten Begrenzungsschilder, hinsichtlich des Nachweises einer Kenntnis von der gefahrenen Geschwindigkeit auf die Indizwirkung der bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 161 km/h verwirklichten Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h angekommen (vgl. insoweit Senat, Beschlüsse vom 6. Januar 2015 - 1 OWi 3 SsBs 91/14; vom 11. November 2014 - 1 OWi 3 SsBs 71/14; vom 16. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 59/14; s. auch OLG Celle VRS 129 [2015], 158).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 1233/21

    Abstandsverstoß, Länge der Messstrecke, Vorsatz

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 177/14, BeckRS 2015, 16403).
  • AG Landstuhl, 23.11.2021 - 2 OWi 4211 Js 10706/21

    Fahrverbot, Absehen

    Die Konsequenz der Anordnung des Fahrverbots ist selbstverschuldet (OLG Celle Beschl. v. 26.1.2015 - 177/14, BeckRS 2015, 16403).
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