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   OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01 (OWi)   

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https://dejure.org/2001,10870
OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01 (OWi) (https://dejure.org/2001,10870)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2001 - 322 Ss 44/01 (OWi) (https://dejure.org/2001,10870)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 322 Ss 44/01 (OWi) (https://dejure.org/2001,10870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Unzulässige Wiedereinsetzung zur Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Rechtsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 StPO ; § 349 Abs. 1 StPO ; § 79 Abs. 3 OWiG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ; Revision ; Form; Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ; Revision ; Form; Rechtsbeschwerde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Eine Ergänzung bereits erhobener Verfahrensrügen ist grundsätzlich als unzulässig angesehen worden, weil anderenfalls die Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für den Bereich zunächst nicht formgerecht erhobener Verfahrensrügen außer Kraft gesetzt würde, wenn der Angeklagte, dem erst durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts oder Generalstaatsanwalts Mängel seiner Begründungsschrift angezeigt werden, diese unter Hinweis auf Verteidigerverschulden nachbessern dürfte (BGH NStZ 1985, 181; BGH wistra 1992, 28; BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 1 und 3; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).

    Eine Wiedereinsetzung zur Erhebung der Sachrüge ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn der Verteidiger zunächst bewusst auf die Anbringung dieser Rüge verzichtet hat (OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Dies wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung auch für Fälle anerkannt, in denen das Rechtsmittel unzulässig ist, weil die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 StPO nicht beachtet ist, denn durch eine wegen Formmangels unzulässige Revision wird die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht gewahrt (BGHSt 26, 335, 338; OLG Zweibrücken StV 1991, 550; KK-Maul, StPO 4. Aufl., § 44 Rdn. 9 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 592/95
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Fall, in dem der Verteidiger Verfahrensrügen nicht in zulässiger Form erhoben hatte, die Wiedereinsetzung für die Erhebung der Sachrüge zugelassen (NStZ-RR 1996, 298).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    a) Zwar ist nach der Verwerfung einer Revision - die gleichen Grundsätze gelten gemäß § 79 Abs. 3 OWiG für die Rechtsbeschwerde - wegen Unzulässigkeit nach § 349 Abs. 1 StPO grundsätzlich die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist möglich (BGHSt 25, 89, 91; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 1).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach §§ 344, 345 StPO zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 10).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Solche Ausnahmefälle sind insbesondere bejaht worden, wenn ein Verschulden auf Seiten der Justiz dazu geführt hat, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben werden konnte, beispielsweise, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10 und 12) oder wenn ein Rechtspfleger eine nicht formgerechte Begründung zu Protokoll gebracht hat (vgl. RGSt 67, 197, 198 f, BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 6) oder wenn eine verzögerte Postbeförderung dazu geführt hat, dass einzelne Verfahrensrügen nicht fristgemäß erhoben worden sind (BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1981, 110; vgl. auch BGH NStZ 1997, 46).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Solche Ausnahmefälle sind insbesondere bejaht worden, wenn ein Verschulden auf Seiten der Justiz dazu geführt hat, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben werden konnte, beispielsweise, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10 und 12) oder wenn ein Rechtspfleger eine nicht formgerechte Begründung zu Protokoll gebracht hat (vgl. RGSt 67, 197, 198 f, BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 6) oder wenn eine verzögerte Postbeförderung dazu geführt hat, dass einzelne Verfahrensrügen nicht fristgemäß erhoben worden sind (BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1981, 110; vgl. auch BGH NStZ 1997, 46).
  • OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91

    Wiedereinsetzung ; Formunwirksame Verfahrensrüge; Nachholung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Dies wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung auch für Fälle anerkannt, in denen das Rechtsmittel unzulässig ist, weil die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 StPO nicht beachtet ist, denn durch eine wegen Formmangels unzulässige Revision wird die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht gewahrt (BGHSt 26, 335, 338; OLG Zweibrücken StV 1991, 550; KK-Maul, StPO 4. Aufl., § 44 Rdn. 9 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 6).
  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht geht von der Möglichkeit der Wiedereinsetzung zur Erhebung der Sachrüge aus (BayObLGSt 1996, 51).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01
    Solche Ausnahmefälle sind insbesondere bejaht worden, wenn ein Verschulden auf Seiten der Justiz dazu geführt hat, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben werden konnte, beispielsweise, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10 und 12) oder wenn ein Rechtspfleger eine nicht formgerechte Begründung zu Protokoll gebracht hat (vgl. RGSt 67, 197, 198 f, BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 6) oder wenn eine verzögerte Postbeförderung dazu geführt hat, dass einzelne Verfahrensrügen nicht fristgemäß erhoben worden sind (BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1981, 110; vgl. auch BGH NStZ 1997, 46).
  • BGH, 28.08.1991 - 4 StR 384/91

    Wiedereinsetzung - Verfahrensrüge - Unzulässigkeit einer Wiedereinsetzung

  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

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