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   OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09   

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https://dejure.org/2009,3268
OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 (https://dejure.org/2009,3268)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 (https://dejure.org/2009,3268)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 (https://dejure.org/2009,3268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz: Automatenspielhalle als Gaststätte im Sinne des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

  • Judicialis

    NdsNiRSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsNiRSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Begriff der Gaststätte i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spielhalle mit Automaten als Gaststätte? - Schenkt der Betreiber Getränke aus, muss er das Nichtraucherschutzgesetz beachten

  • weka.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutz in Spielhallen, wenn kostenlos Getränke angeboten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtraucherschutz besteht auch in Spielhallen - Abgabe kostenfreier Getränke als Kostprobe rechtfertigt keine Raucherlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09
    Im Übrigen gebietet der Schutzzweck des Nds.NiRSG (dazu ausführlich Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08) eine restriktive Auslegung der Ausnahmetatbestände.

    Zwar handelt es sich bei der genannten Ordnungswidrigkeit um ein Unterlassungsdelikt (Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08).

    Zwar führen im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechts Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigt, regelmäßig zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums (vgl. Bohnert, OWiG, § 11 Rn. 33; siehe auch Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08).

  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 1.12.2008 (32 Ss 193/08; NStZ-RR 2009, 110, 111 f.) im Einklang mit der herrschenden Auffassung entschieden hat, ist es in solchen Situation widersprüchlicher Rechtsauskünfte eine Frage der Zumutbarkeit, ob jemand ein Verhalten unterlassen muss, bis dessen Rechtmäßigkeit geklärt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2485/99

    Entgeltlicher Ausschank einer Sektprobe an einem Messestand

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09
    Im Gaststättenrecht und in dem wortlautgleichen § 68a S. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist dabei anerkannt, dass es sich bei Kostproben um "zum Verzehr geeignete, in kleineren Mengen abgegebene Waren, die den Zweck haben, zum Kauf der entsprechenden Ware anzuregen", handelt (siehe nur VGH Baden-Württemberg GewArch 2000, 155 f. mit zahlr. weit. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09
    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69).
  • OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10

    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von

    Der Senat weist gleichwohl darauf hin, dass im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechtes Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigen, zwar durchaus zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums führen können (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl. § 11 Rdnr. 26 b; Senatsbeschlüsse vom 24.09.2009 - 322 SsBs 289/08 und vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Angesichts des zu dieser Frage bisherigen Fehlens einschlägiger Rechtsprechung ist die Situation nicht anders zu beurteilen als bei widersprüchlicher Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte (Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Außerdem hätte sich der Betroffene bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Stadt H. nach der Geltung des Rauchverbotes in seinem Betrieb, namentlich in der D.-B. (Raum A), erkundigen müssen (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 und Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik;

    Auch eine kundenfreundlichere Gestaltung des Aufenthalts in einer Spielhalle sei wegen des nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 7.7.2009 - 322 SsBs 75/09 -) aus dem Nichtraucherschutzgesetz abzuleitenden Rauchverbots auch in Spielhallen nicht mehr möglich.

    Dies trifft schließlich auch auf die Regelungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes zu, denen eine Spielhalle unterfällt, wenn dort Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden (siehe hierzu OLG Celle, Beschluss vom 7.7.2009 - 322 SsBs 75/09 - Leitsatz und Rn. 2 f. in juris).

  • BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14

    Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches

    Darüber hinaus haben auch für das Recht des Nichtraucherschutzes verschiedene Fachgerichte festgestellt, dass auf eine Spielhalle oder grundsätzlich vergleichbare Einrichtungen auch die Vorschriften über den Nichtraucherschutz in Gaststätten Anwendung finden können, wenn dort gleichzeitig eine Gaststätte betrieben wird (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 -, NJW 2009, S. 2698 ; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 -, juris, Rn. 30; BayVGH München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 9 CE 10.3177 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, juris, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, Rn. 2 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 -, juris, Rn. 10 f.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 L 463/11 -, juris, Rn. 18 ff. ; VG Cottbus, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 -, juris, Rn. 5; vgl. auch jüngst VG Saarland, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 L 809/14 -, juris, Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 11.08.2014 - 1 L 809/14

    Raucherschutz in saarländischen Spielhallen

    Wegen des Nebeneinanders von Spielhallenerlaubnis und Gaststättenrecht und der Anknüpfung des Saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes i.d.F. vom 10.02.2010, mit dem die Ausnahmeregelung, wonach das Rauchen in abgeschlossenen und belüfteten Nebenräumen erlaubt war, gestrichen wurde, an den Betrieb einer Gaststätte im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998, BGBl. I, S. 3418, zuletzt geändert durch Artikel 149 der Verordnung vom 31.10.2006, BGBl. I, S. 2407, 2007 I, S. 2149, werden Spielhallen und Spielbanken, in deren Räumen eine Gaststätte betrieben wird, auch hinsichtlich von Nebenräumen vom Saarländischen Nichtraucherschutzgesetz erfasst, mit der Folge, dass dort nicht geraucht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 59/86 -, GewArch 1989, 23; OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, wegen der kostenlosen Abgabe von Getränken; VG Cottbus, Urteil vom 14.06.2012 - 3 K 958/11 -, juris, bei Abgabe von alkoholfreien Getränken).
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