Rechtsprechung
| EuGH, 09.11.1983 - 322/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Michelin / Kommission
1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 190; EWG-Vertrag Art. 86; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2
1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1983 - 322/81
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1983, 3461
Wird zitiert von ... (163)
- EuG, 30.09.2003 - T-203/01
Artikel 82 EG - Rabattsysteme - Missbrauch
54 Hierzu ist zu bemerken, dass der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach ständiger Rechtsprechung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 70, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69; Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111).55 Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen enthält, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 57, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 112).
Aus diesem Grund hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Rabatt, der an die Verwirklichung eines Abnahmeziels geknüpft ist, ebenfalls gegen Artikel 82 EG verstößt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54).
Im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54), in dem die Rechtmäßigkeit der Entscheidung 81/969/EWG der Kommission vom 7. Oktober 1981 über ein Verfahren nach Artikel [82 EG] (IV/29.491 - Bandengroothandel Frieschebrug B. V./N. V. Nederlandsche Banden Industrie Michelin) (…ABl. L 353, S. 33; nachfolgend: NBIM-Entscheidung) überprüft wurde, verwarf der Gerichtshof den Beschwerdepunkt der Kommission, dass das von Michelin praktizierte Rabattsystem diskriminierend gewesen sei, entschied aber gleichwohl, dass es gegen Artikel 82 EG verstieß, weil es die Händler in ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Michelin brachte.
81 Was sodann die Frage anbelangt, ob die oben in Randnummer 75 genannten Gesichtspunkte eine verbotene Kundenbindungswirkung des Jahresmengenrabattsystems belegen, so hat der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 81) entschieden, dass "jedes derartige System, bei dem die Rabatte je nach den in einem verhältnismäßig langen Referenzzeitraum verkauften Mengen gewährt werden, ... dazu [führt], dass am Ende des Referenzzeitraums der Druck auf den Käufer wächst, die notwendige Abnahmemenge zu erreichen, um den Vorteil zu erlangen oder den für den gesamten Zeitraum [vorhersehbaren] Verlust zu vermeiden".
Die Klägerin weist darauf hin, dass der Druck, der ausgeübt worden sei, um in dem hier beanstandeten Rabattsystem eine höhere Stufe zu erreichen, deutlich niedriger gewesen sei als bei dem im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) untersuchten Zielrabattsystem.
85 Sodann ist festzustellen, dass das streitige Rabattsystem in der Rechtssache, die zum Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) führte, wie hier auf einem jährlichen Bezugszeitraum aufbaute (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 81).
97 Ein Unternehmen in beherrschender Stellung trägt jedoch eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 57).
98 Somit ist zu prüfen, ob das von der Klägerin praktizierte Jahresmengenrabattsystem entgegen dem Anschein auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht (siehe in diesem Sinn Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 73, Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 114, und Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 58, Randnr. 52), mit anderen Worten, ob es Größenvorteile vergütet, die die Klägerin durch höhere Bestellmengen erzielt.
100 Hierzu ist zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung die von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährten Rabatte auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruhen müssen (siehe Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85, Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 114, und Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 58, Randnr. 52).
Das Rabattsystem schränkte so die Wahlmöglichkeit der Händler hinsichtlich ihrer Bezugsquellen ein und erschwerte den Konkurrenten den Marktzugang, ohne dass das Abhängigkeitsverhältnis der Händler, das durch das streitige Rabattsystem begründet wurde, auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruhte (siehe Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85).
Die Händler befanden sich nämlich aufgrund der subjektiven Beurteilung der Kriterien, die Anspruch auf die Serviceprämie gaben, in einer unsicheren Lage und konnten die Höhe des Nachlasses, der ihnen im Rahmen der Serviceprämie zugute kommen würde, im Allgemeinen nicht mit Sicherheit vorhersehen (siehe in diesem Sinne Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 83).
Da ein Unternehmen in beherrschender Stellung eine besondere Verantwortung dafür trägt, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 57), durfte die Kommission das Bemühen der Klägerin, den Club zu den vorstehend genannten Zwecken zu nutzen, als Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 82 EG ansehen.
217 Sodann ist daran zu erinnern, dass ein Unternehmen in beherrschender Stellung eine besondere Verantwortung dafür trägt, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 57).
Angesichts dessen, dass die oben in Randnummer 215 genannten Verpflichtungen es der Klägerin ermöglichen, detaillierte Informationen über die Tätigkeit der Clubmitglieder zu erhalten, ist zu prüfen, ob diese Verpflichtungen objektiv gerechtfertigt sind (siehe in diesem Sinne Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 73; Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 114, und Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 58, Randnr. 52).
240 So hat der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) nach Hinweis auf den oben in Randnummer 238 wiedergegebenen Grundsatz ausgeführt, dass "sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, zu berücksichtigen [sind] und ... zu prüfen [ist], ob der Rabatt darauf abzielt, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, Handelspartnern für gleichwertige Leistungen ungleiche Bedingungen aufzuerlegen oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken" (Randnr. 73).
Zum einen seien die in der angefochtenen Entscheidung geahndeten Praktiken nicht gleicher Art wie die in der NBIM-Entscheidung (zitiert oben in Randnr. 65) und im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) geahndeten.
285 Die Kommission durfte davon ausgehen, dass die Zuwiderhandlung, um die es in der NBIM-Entscheidung (zitiert oben in Randnr. 65) ging, die zum Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) führte, mit der Zuwiderhandlung vergleichbar ist, auf die sich die angefochtene Entscheidung bezieht.
286 Denn sowohl in der NBIM-Entscheidung (zitiert oben in Randnr. 65) als auch in der angefochtenen Entscheidung beanstandete die Kommission, dass ein Unternehmen mit beherrschender Stellung auf dem Markt für neue Lkw/Bus-Nachrüstungsreifen ein Rabattsystem anwandte, das "geeignet [war], zu verhindern, dass die Händler jederzeit frei und aufgrund der Marktlage unter den Angeboten verschiedener Wettbewerber das günstigste auswählen und ihren Lieferanten ohne spürbaren wirtschaftlichen Nachteil wechseln können" (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85).
Die in den beiden Entscheidungen geprüften Rabattsysteme "schränkt[en] somit die Möglichkeit der Händler ein, zwischen mehreren Bezugsquellen zu wählen, und erschwert[en] den Wettbewerbern den Zugang zum Markt" (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85).
In beiden Entscheidungen beanstandete die Kommission also Rabatte, die nicht mit einem "einfachen Mengenrabatt ..., der ausschließlich an den Umfang der Käufe anknüpft" (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 72), gleichgesetzt werden konnten, sondern vielmehr als Treuerabatte angesehen werden mussten, die die Händler in eine Situation der "Abhängigkeit" versetzten (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85).
Zum anderen sei dieser Satz in Anbetracht der Unterschiede zwischen den beanstandeten Praktiken in dem Fall, der zum Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 54) geführt habe, und in der vorliegenden Rechtssache und unter Berücksichtigung der früheren Entscheidungspraxis der Kommission (…siehe Entscheidung 94/215 KS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern [ABl. L 116, S. 1], in der eine Erhöhung um 33, 3 % vorgenommen worden sei) übermäßig.
- EuG, 17.12.2003 - T-219/99
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zuständigkeit der …
Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-241/00 P, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, I-7759) bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten sektoriellen Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen sind, in dem sämtliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen zusammengefasst sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur wenig austauschbar sind.Im Gegensatz zu den Händlern auf den Märkten in der Rechtssache, die zum Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, und in der Rechtssache, die zu dem Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, geführt habe, unterhielten Reisevermittler normalerweise keinen Vorrat und brauchten BA-Flugscheine auch nicht wirklich zu verkaufen.
Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen enthält, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 57, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).
Aus diesem Grund hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Rabatt, der an die Verwirklichung eines Abnahmeziels anknüpft, ebenfalls gegen Artikel 82 EG verstößt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 86).
In der Rechtssache, die zu dem Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, geführt hat, hat der Gerichtshof, obwohl er nicht dem Vorwurf der Kommission zustimmte, dass die von Michelin angewandte Rabattregelung diskriminierend sei, gleichwohl entschieden, dass eine solche Regelung gegen Artikel 82 EG verstieß, weil sie für die Wiederverkäufer ein Abhängigkeitsverhältnis zu Michelin schuf.
Wenn, wie im vorliegenden Fall, alle Merkmale vorlägen, die der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, als dafür bestimmend angesehen habe, ob eine Nachlassregelung einen Missbrauch darstelle, sei es nicht erforderlich, auch das Vorliegen der Merkmale und Wirkungen einer Regelung wie derjenigen darzulegen, die der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, missbilligt habe.
Im vorliegenden Fall ist festzustellen, ob die Marketingvereinbarungen und die neue Ergebniszuschlagsregelung eine Treue fördernde Wirkung gegenüber den Reisevermittlern im Vereinigten Königreich hatten und ob sie gegebenenfalls auf einer wirtschaftlich gerechtfertigen Gegenleistung beruhten (vgl. in diesem Sinne Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 73, Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnr. 52, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 114).
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98
Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen
Was die belastenden Unterlagen angeht, so verlangt die Wahrung der Verteidigungsrechte nach der Rechtsprechung, dass dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit gegeben wird, zu den von der Kommission für ihre Behauptung einer Zuwiderhandlung herangezogenen Unterlagen sinnvoll Stellung zu nehmen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7, VBVB und VBBB/Kommission, zitiert oben in Randnr. 162, Randnr. 25 , und AKZO/Kommission, zitiert oben in Randnr. 95, Randnrn. 21 und 24).Nach der Rechtsprechung sind in dem zu berücksichtigenden Markt sämtliche Erzeugnisse zusammengefasst, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleich bleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Maß austauschbar sind (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 337, Randnr. 37).
Außerdem tragen nach ständiger Rechtsprechung beherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung dafür, dass sie durch ihr Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigen (Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 337, Randnr. 57, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 152, Randnr. 112).
Die beherrschenden Unternehmen im Sinne des Artikels 86 EG-Vertrag tragen nämlich eine besondere Verantwortung dafür, dass sie durch ihr Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem relevanten Markt nicht beeinträchtigen (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 337, Randnr. 57).
Dieses Ergebnis kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass nach ständiger Rechtsprechung beherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung dafür tragen, dass sie durch ihr Verhalten nicht einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf einem Markt beeinträchtigen, auf dem der Wettbewerb schon aufgrund ihrer beherrschenden Stellung eingeschränkt ist (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 337, Randnr. 57).
- EuG, 07.10.1999 - T-228/97 Der Umstand, daß die Preise der Klägerin nicht höher oder sogar niedriger waren als die in Nordirland angewandten, läßt nicht den Schluß zu, daß sie auf dem Industriezuckermarkt in Irland keine beherrschende Stellung eingenommen hätte (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 59).
Sie weist vielmehr in Randnummer 103 der angefochtenen Entscheidung darauf hin, daß "[d]ie Tatsache, daß [die Klägerin] in der ersten Hälfte der achtziger Jahre Verluste verzeichnet, ...mit dem Vorliegen einer beherrschenden Stellung nicht unvereinbar [ist]", und verweist insoweit auf das Urteil Michelin/Kommission, in dem der Gerichtshof entschieden hat (Randnr. 59), daß ein vorübergehendes Fehlen von Rentabilität und sogar Verluste mit einer beherrschenden Stellung nicht unvereinbar sind.
Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen enthält, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, daß es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 57).
Was insbesondere die Praktiken im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung durch die Klägerin angeht, so sind bei der Ermittlung eines etwaigen Mißbrauchs durch ein Preisgebaren sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, zu berücksichtigen und es ist zu prüfen, ob der Rabatt darauf abzielt, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, Handelspartnern für gleichwertige Leistungen ungleiche Bedingungen aufzuerlegen oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, Randnr. 73).
Die Verfälschung des Wettbewerbs ergibt sich daraus, daß die Gewährung eines finanziellen Vorteils durch ein Unternehmen in beherrschender Stellung nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern die Kunden dieses Unternehmens vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (vgl. Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 71).
Nach ständiger Rechtsprechung stellen Treuerabatte, die ein Unternehmen in beherrschender Stellung einräumt, einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 des Vertrages dar, wenn sie bezwecken, durch die Gewährung finanzieller Vorteile zu verhindern, daß sich Kunden bei konkurrierenden Erzeugern versorgen (Urteile Michelin/Kommission, Randnr. 71, und die dort zitierte Rechtsprechung, und BPB Idustries und British Gypsum/Kommission, Randnr. 120).
- EuGH, 16.03.2000 - C-395/96
Wettbewerb - Internationaler Seeverkehr - Linienkonferenzen - Verordnung (EWG) …
Artikel 86 des Vertrages betrifft dagegen das Verhalten eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer, das in der mißbräuchlichen Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung besteht, die es dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer erlaubt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (vgl. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 30).37 Die Feststellung, daß eine beherrschende Stellung vorliegt, enthält für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen, sondern bedeutet nur, daß dieses unabhängig von den Ursachen einer solchen Stellung eine besondere Verantwortung dafür trägt, daß es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 57).
42 Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob es zwischen den betreffenden Unternehmen wirtschaftliche Bindungen gibt, die es ihnen erlauben, gemeinsam unabhängig von ihren Konkurrenten, ihren Abnehmern und den Verbrauchern zu handeln (vgl. hierzu Urteil Michelin/Kommission).
85 Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung bedeutet, daß das beherrschende Unternehmen oder die beherrschenden Unternehmen unabhängig von den Ursachen einer solchen Stellung eine besondere Verantwortung dafür trifft, daß durch sein oder ihr Verhalten ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt wird (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 57).
- BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
Soda-Club II
aa) Für die Marktabgrenzung sind alle Produkte zusammenzufassen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen austauschbar sind (zu Art. 82 EG EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; zu § 19 GWB BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II).Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 …
Das gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Waren nur einen geringen Teil dieses Umsatzes ausmachen (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 121, und Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 111).Das Gericht hat insoweit zu Recht daran erinnert, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes Angaben zur Höhe der beabsichtigten Geldbußen eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission wären, solange den Unternehmen keine Gelegenheit gegeben wurde, zu den gegen sie in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen (vgl. Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21, und Michelin/Kommission, Randnr. 19).
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte …
9 und 10, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 46, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 69).In der Rechtssache SAV sei der Beratende Ausschuß jedenfalls über die Antwort dieses Unternehmens auf die Beschwerdepunkte unterrichtet worden (Urteile Michelin/Kommission, Randnr. 7, und Hüls/Kommission, Randnr. 86); diese Beschwerdepunkte hätten sich seit 1988 nicht geändert.
Die Wahrung der Verteidigungsrechte ist nämlich rechtlich hinreichend sichergestellt, wenn die bei der Ausarbeitung der endgültigen Entscheidung zusammenwirkenden Stellen korrekt über die Argumentation der Unternehmen informiert worden sind, die diese in Beantwortung der ihnen von der Kommission mitgeteilten Beschwerdepunkte und gegenüber den von der Kommission zur Erhärtung dieser Beschwerdepunkte vorgelegten Beweismitteln vorgetragen haben (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 7).
- EuGH, 06.04.1995 - C-241/91
RTE und ITP / Kommission
IPO vertritt, indem sie sich namentlich auf das Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461) beruft, den Standpunkt, daß die beherrschende Stellung eine wirtschaftliche Machtstellung voraussetze, und beanstandet deshalb, daß das Gericht ohne jede Prüfung der wirtschaftlichen Macht der Rechtsmittelführerinnen auf dem Markt zu dem Ergebnis gekommen sei, diese hätten allein deshalb eine beherrschende Stellung, weil sie Inhaber von Urheberrechten seien.Das Gericht hat somit die Beurteilung der Kommission, die zu der Auffassung gekommen war, daß die Rechtsmittelführerinnen eine beherrschende Stellung einnehmen, zu Recht bestätigt (Urteil Michelin/Kommission, a. a. O., Randnr. 30).
Es genügt der Nachweis, daß dieses Verhalten geeignet ist, eine derartige Wirkung zu entfalten (Urteil Michelin/Kommission, a. a. O., Randnr. 104, und Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 32).
- EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Verpflichtung zum gleichzeitigen …
14 In Randnummer 51 des angefochtenen Urteils hat das Gericht darauf hingewiesen, daß der Rechtsmittelführerin zur Wahrung der Verteidigungsrechte habe Gelegenheit dazu gegeben werden müssen, zur Gesamtheit der Vorwürfe, die die Kommission in den an sie gerichteten Mitteilungen der Beschwerdepunkte erhoben habe, und zu den zur Stützung dieser Vorwürfe herangezogenen und von der Kommission in ihren Mitteilungen der Beschwerdepunkte erwähnten oder diesen als Anlagen beigefügten Beweismitteln in der von ihr für angemessen erachteten Weise Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7).Die Verfahrensrechte einer Partei im Verwaltungsverfahren würden aber als ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts angesehen (Urteil Michelin/Kommission und Urteil vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565).
75 Der Zweck der Akteneinsicht in Wettbewerbssachen besteht insbesondere darin, es den Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ermöglichen, von den in den Akten der Kommission enthaltenen Beweismitteln Kenntnis zu nehmen, damit sie auf deren Grundlage zu den Schlußfolgerungen, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte gelangt ist, Stellung nehmen können (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 7, Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnrn.
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuG, 01.04.1993 - T-65/89
- EuG, 08.06.1995 - T-7/93
- OLG Hamburg, 04.06.2009 - 3 U 203/08
EU-Kartellrecht: Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von …
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
Rechtsmittel - Wettbewerb - Zementmarkt - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt …
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - 'Lombardclub' - …
- EuG, 10.03.1992 - T-15/89
- EuG, 23.10.2003 - T-65/98
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuG, 08.06.1995 - T-9/93
- BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
Stadtwerke Uelzen
- EuG, 15.03.2006 - T-15/02
Europarichter setzten Kartellbuße gegen BASF herab // Anführerschaft bei …
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
Rechtsmittel - Zulässigkeit - Dauer des Verfahrens - Beweisaufnahme - …
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der …
- EuGH, 26.11.1998 - C-7/97
Artikel 86 EG-Vertrag - Mißbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung eines …
- EuG, 22.03.2000 - T-125/97
Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Vereinbarkeit …
- EuG, 20.03.2002 - T-16/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der Richtlinie …
- EuGH, 18.09.2003 - C-338/00
Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Abschottung - Artikel …
- EuG, 17.12.1991 - T-6/89
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung - …
- EuG, 24.10.1991 - T-2/89
- EuGH, 11.12.1997 - C-55/96
Freier Dienstleistungsverkehr - Vermittlung von Arbeitnehmern - Ausschluß von …
- EuG, 20.03.2002 - T-15/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung …
- EuG, 10.07.1991 - T-69/89
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
- EuG, 10.03.1992 - T-14/89
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens …
- EuG, 26.04.2007 - T-109/02
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das …
- EuGH, 15.02.2005 - C-12/03
Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der …
- EuG, 21.10.1997 - T-229/94
Wettbewerb - Eisenbahntransporte von Übersee-Containern - Verordnung (EWG) Nr. …
- EuG, 14.05.1998 - T-354/94
Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Eingeständnis tatsächlicher oder …
- EuG, 08.07.2004 - T-48/00
Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre - Dauer der …
- EuGH, 29.06.2006 - C-308/04
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG …
- EuGH, 10.05.2007 - C-328/05
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für das Verfahren zur …
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für …
- EuGH, 14.11.1996 - C-333/94
Tetra Pak / Kommission
- EuG, 28.02.2002 - T-395/94
- EuG, 10.03.1992 - T-13/89
- EuG, 20.03.2002 - T-17/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
- EuG, 06.07.2000 - T-62/98
Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Abschottung - Artikel 85 EG-Vertrag …
- EuG, 10.04.2008 - T-271/03
Wettbewerb - Art. 82 EG - Entgelt für den Zugang zum …
- EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
Art. 82 EG und 86 EG - Begriff 'Unternehmen' - Vereinigung ohne …
- EuGH, 02.04.2009 - C-202/07
Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für …
- EuGH, 03.09.2009 - C-322/07
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Fehlende …
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Betriebssysteme für …
- EuGH, 22.11.2012 - C-277/11
Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - Richtlinie …
- EuGH, 21.09.1989 - 46/87
Hoechst / Kommission
- EuG, 10.03.1992 - T-9/89
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01
Enirisorse SpA gegen Ministero delle Finanze.
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Wettbewerb - Kartell - Lysin - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02
Dansk Rørindustri A/S (C-189/02 P), Isoplus Fernwärmetechnik …
- EuGH, 15.03.2007 - C-95/04
Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Fluggesellschaft - …
- EuG, 17.12.1991 - T-8/89
- EuGH, 28.05.1998 - C-8/95
Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsfrage - Tatfrage - Wettbewerb - …
- EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG …
- EuG, 10.07.1991 - T-70/89
- EuG, 10.07.1991 - T-76/89
- EuG, 10.03.1992 - T-10/89
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98
- EuG, 09.07.2003 - T-220/00
Wettbewerb - Kartell - Lysin - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der …
- EuGH, 06.04.1995 - C-310/93
BPB Industries und British Gypsum / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung, …
- EuGH, 29.03.2001 - C-163/99
Wettbewerb - Ausschließliche Rechte - Verwaltung von Flughäfen - Start- und …
- EuG, 10.03.1992 - T-12/89
- EuGH, 21.09.2006 - C-113/04
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in …
- EuG, 27.09.2006 - T-322/01
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - …
- EuG, 12.07.2001 - T-202/98
Wettbewerb - Zuckermarkt - Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt …
- EuG, 27.09.2006 - T-59/02
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel …
- EuG, 30.01.2007 - T-340/03
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für …
- EuGH, 17.02.2011 - C-52/09
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …
- EuG, 27.07.2005 - T-49/02
Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt - Geldbußen
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
- EuG, 06.04.1995 - T-148/89
- EuG, 08.10.1996 - T-24/93
- EuG, 28.02.2002 - T-86/95
- EuG, 29.11.2005 - T-64/02
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - …
- EuGH, 21.09.2006 - C-105/04
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in …
- EuG, 25.10.2002 - T-5/02
Tetra Laval BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
- EuG, 11.07.2007 - T-170/06
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltmarkt für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - …
- EuG, 09.12.2008 - T-111/08
Wettbewerb - Beschluss einer Unternehmensvereinigung - Markt für die Erbringung …
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuG, 03.03.2011 - T-117/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuGH, 17.10.1989 - 97/87
Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission
- EuGH, 17.10.1989 - 85/87
Dow Benelux / Kommission
- EuG, 10.03.1992 - T-68/89
- EuG, 29.06.1995 - T-37/91
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und …
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten …
- EuG, 17.12.2009 - T-57/01
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt in der …
- EuG, 03.03.2011 - T-122/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
- EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung …
- EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für …
- EuG, 26.10.2001 - T-184/01
- EuGH, 07.01.2004 - C-205/00
- EuGH, 07.01.2004 - C-211/00
- EuGH, 07.01.2004 - C-213/00
- EuGH, 07.01.2004 - C-217/00
- EuGH, 07.01.2004 - C-219/00
- EuG, 09.09.2009 - T-301/04
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Finanzdienstleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08
Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
[fremdsprachig]
- EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse und 'andere Verschlüsse' - …
- EuG, 12.06.1997 - T-504/93
- EuG, 17.07.1998 - T-111/96
- EuG, 15.12.1999 - T-22/97
Fusionskontrolle - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Streitgegenstand - …
- EuG, 15.03.2006 - T-26/02
Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - Leitlinien für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07
Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel mit Arzneimitteln
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Schutz des …
- OLG Jena, 30.09.2009 - 2 U 188/09
Kartellrechts- und Wettbewerbswidrigkeit einer Ausschließlichkeitsvereinbarung …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09
Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur …
- EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2005 - C-397/03
Wettbewerb - Kartellverbot - Lysin - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06
Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Zuwiderhandlung gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09
Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV (früher Art. …
- EuGH, 27.03.2012 - C-209/10
Art. 82 EG - Postunternehmen in beherrschender Stellung, das hinsichtlich …
- EuGH, 24.01.1991 - C-339/89
Alsthom / Sulzer
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
- EuG, 15.12.2010 - T-427/08
Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Entscheidung über die …
- EuG, 10.07.1990 - T-51/89
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2001 - C-340/99
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-327/03
Vergabe von Telefonnummern // Wettbewerb zugunsten der Telekom verfälscht
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-328/05
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Spezialgraphit - Ne bis in idem)
- EuG, 09.09.2010 - T-155/06
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Geräte zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10
AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 09.11.1995 - T-346/94
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-8/95
New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-283/98
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10
Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 17.12.1991 - T-4/89
- EuG, 06.04.1995 - T-145/89
- EuG, 04.03.1999 - T-87/96
- EuG, 22.11.2001 - T-139/98
Wettbewerb - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-451/03
Artikel 43 EG - Niederlassungsrecht - Artikel 82 EG und 86 EG - Freier Wettbewerb …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-95/04
Rechtsmittel - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG) - …
- EuG, 27.09.2006 - T-204/03
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Artikel 82 EG - Vertrieb von Ersatzteilen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07
Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch - …
- EuG, 09.07.1992 - T-66/89
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-258/98
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-289/04
Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1983 - 322/81 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
NV Nederlandsche Banden Industrie Michelin gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Rabatte für den Kauf von Reifen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1983 - 322/81
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Für Blogger: