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   LG Hamburg, 26.04.2013 - 323 O 344/12   

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https://dejure.org/2013,22867
LG Hamburg, 26.04.2013 - 323 O 344/12 (https://dejure.org/2013,22867)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2013 - 323 O 344/12 (https://dejure.org/2013,22867)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2013 - 323 O 344/12 (https://dejure.org/2013,22867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 2 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 115 Abs 1 VVG, § 18 Abs 8 StVO
    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf einer Autobahnraststättenzufahrt verbotswidrig geparkten Lkw mit Anhänger

  • verkehrslexikon.de

    Unfall eines Fahrzeugs mit einem auf einer Autobahnraststättenzufahrt verbotswidrig geparkten Lkw mit Anhänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 323 O 344/12
    Ein Feststellungsinteresse ist hingegen zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH MDR 2007, 792).
  • BayObLG, 27.03.1980 - 1 ObOWi 18/80

    Autobahn; Halten; Verbot; Parkplätze; Zufahrten; Abfahrten

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 323 O 344/12
    Das Haltverbot erstreckt sich auch auf die Zu- und Abfahrten, welche die durchgehende Fahrbahn mit Parkplätzen verbinden, da angesichts der hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen haltende Fahrzeuge auch in diesem Bereich Gefahren begründen können (BayObLG VRS 59, 54).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 323 O 344/12
    Eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist nur dann zulässig, wenn jedenfalls die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. BGHZ 116, 60; BGH NJW 2001, 1432).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2018 - 1 U 15/18

    Haftungsverteilung bei Aufprall eines Pkw auf einen in der Zufahrt zu einer

    Das Halteverbot des § 18 Abs. 8 StVO schließt ein Parkverbot außerhalb der bezeichneten Parkplätze ein und gilt grundsätzlich für den gesamten Autobahnbereich einschließlich der Zu- und Abfahrten an Parkplätzen (LG Hamburg, 26.04.2013, 323 O 344/12, juris Rz. 30; OLG Karlsruhe, 12.10.2001, 14 U 146/00 = DAR 2002, 34 f., juris Rz. 5; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 18 StVO Rz. 23; Heß in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 18 StVO Rz. 22).

    Die Quote entspricht der vom LG Hamburg in seiner Entscheidung vom 26.04.2013, 323 O 344/12 angesetzten Haftungsverteilung.

  • AG Schwarzenbek, 30.03.2021 - 2 C 364/20

    Verkehrsunfall zwischen PKW und Motorroller

    Nach § 304 Abs. 1 ZPO kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden, wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist und der Streit über den Anspruchsgrund entscheidungsreif ist, während über die Höhe der Forderung eine weitere Beweisaufnahme erforderlich ist (LG Köln vom 23.11.2018, Az. 19 O 56/14; LG Hamburg vom 26.4.2013, Az. 323 O 344/12).
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