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   EuGH, 11.07.1990 - 323/88   

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EuGH, 11.07.1990 - 323/88 (https://dejure.org/1990,1963)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - 323/88 (https://dejure.org/1990,1963)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 323/88 (https://dejure.org/1990,1963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

    Verordnung Nr . 2176/84 des Rates, Artikel 14 Absatz 3
    1 . Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Überprüfungsverfahren - Änderung der zuvor getroffenen Maßnahmen - Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaften; Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Antidumpingzöllen auf die Einfuhren von Elektromotoren; Rechtsgültigkeit der Verordnung 864/87/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung eines endgültigen ...

  • Judicialis

    Verordnung 864/87/EWG; ; Verordnung 2176/84/EWG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Überprüfungsverfahren - Änderung der zuvor getroffenen Maßnahmen - Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    24 Wie der Gerichtshof jedoch in seinem Urteil vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87 ( Neotype/Kommission und Rat, Slg. 1990, 0000, Randnrn. 26 und 27 ) entschieden hat, kann Jugoslawien nicht als ein Land ohne Marktwirtschaft angesehen werden.

    28 Wie der Gerichtshof in seinem schon genannten Urteil vom 11. Juli 1990 ( verbundene Rechtssachen C-305/86 und C-160/87 ) entschieden hat, hat der Rat die Schädigung in Kenntnis des Umstands, daß der Marktanteil der Einfuhren von Elektromotoren aus den auch im Ausgangsverfahren betroffenen östlichen Ländern von 23 % im Jahre 1982 auf 19, 6 % im Jahre 1985 zurückgegangen war, anhand verschiedener in Artikel 4 Absatz 2 der Grundverordnung angeführter Kriterien festgestellt.

  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    6 Die SA Sermes erhob mit Klageschrift, die am 17. November 1986 bei der Kanzlei des Gerichtshofes einging, gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3019/86 der Kommission ( Rechtssache 279/86 ).

    Wie sich aber aus dem Beschluß des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86 ( Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109 ) ergibt, gehört die SA Sermes zu keiner der Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern, denen der Gerichtshof das Recht zur direkten Klage gegen Verordnungen über die Einführung eines Antidumpingzolls auf Einfuhren von bestimmten Elektromotoren mit Ursprung in verschiedenen Staatshandelsländern zuerkannt hat.

  • EuGH, 21.09.1989 - 12/88

    Schäfer Shop / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    46 Insoweit ist lediglich daran zu erinnern, daß der Gerichtshof für Recht erkannt hat ( Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 12/88, Schäfer Shop/Minister van Economische Zaken, Slg. 1989, 2937, Randnr. 14 ), daß gemäß dem dem EWG-Vertrag als Anhang beigefügten "Protokoll über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen" vom 25. März 1957 erstens die Bundesrepublik Deutschland von der Verpflichtung entbunden ist, auf den innerdeutschen Handel das sonst geltende Gemeinschaftsrecht anzuwenden, und zweitens die Deutsche Demokratische Republik, obwohl sie nicht zur Gemeinschaft gehört, im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht den Charakter eines Drittlands hat.
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    38 Hierzu ist daran zu erinnern, daß die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe u. a. Urteile vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nashi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39, und vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner/Kommission, Slg. 1990, 0000, Randnr. 67 ) die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenlernen können und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    38 Hierzu ist daran zu erinnern, daß die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe u. a. Urteile vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nashi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39, und vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner/Kommission, Slg. 1990, 0000, Randnr. 67 ) die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenlernen können und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.
  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    23 Ziel dieser Vorschrift ist es, die Berücksichtigung der Preise und Kosten in einem Land ohne Marktwirtschaft zu verhindern, die normalerweise nicht das Ergebnis der auf den Markt einwirkenden Kräfte sind ( Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 294/84 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 29 ).
  • EuGH, 04.07.1989 - 198/87

    Kerzmann / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 323/88
    33 Es ist daran zu erinnern, daß eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde ( Urteil vom 4. Juli 1989 in der Rechtssache 198/87, Kerzmann/Rechnungshof, Slg. 1989, 2083, Leitsatz 2 ).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Insoweit braucht nur festgestellt zu werden, daß sie im vorliegenden Fall nicht den Anforderungen genügt hat, die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33) an den Beweis für das Vorliegen eines Ermessensmißbrauchs gestellt werden, denn sie hat nicht aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien die Umstände und Gründe dargetan, die vermuten ließen, daß die fragliche Maßnahme zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie vorgesehen war, getroffen wurde.
  • EuGH, 27.01.2005 - C-422/02

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat - Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen -

    "57 Somit hat die hinsichtlich der Erhebung von Antidumpingzöllen unterschiedliche Behandlung der Einfuhren aus Japan einerseits und der Einfuhren aus den Vereinigten Staaten und Thailand andererseits eine Rechtsgrundlage in der Grundverordnung und kann folglich nicht als Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung angesehen werden, wenn auch die Untersuchungen gleichzeitig über gleichartige Erzeugnisse mit Ursprung in verschiedenen Ländern betreffend den gleichen Untersuchungszeitraum durchgeführt wurden und zu vergleichbaren Ergebnissen hinsichtlich des Dumpings, der Schädigung und des Gemeinschaftsinteresses gelangten (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnrn.

    Insbesondere rügt sie, dass sich das Gericht auf das Urteil Sermes gestützt habe, da der Unterschied bei der in diesem Urteil herangezogenen Rechtsgrundlage wesentlich erheblicher als derjenige zwischen zwei Bestimmungen ein und derselben Verordnung des Rates sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-284/95

    Safety Hi-Tech

    (36) - Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88 (Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33).

    (41) - Vgl. insbesondere Urteil Sermes.

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung oder eine Handlung der Gemeinschaft nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 66).
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    66 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung oder eine Handlung der Gemeinschaft nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1989 in der Rechtssache 198/87, Kerzmann/Rechnungshof, Slg. 1989, 2083, Leitsatz 2, und vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3046, Randnr. 33).
  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

    81 Ein Rechtsakt kann ermessenmißbräuchlich sein, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß er zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    31 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. das Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache 323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 38) muß die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenlernen können und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95

    Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. -

    (109) - Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssaache C-323/88 (Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33) und vom 7. Mai 1991 (Nakajima, zitiert in Fußnote 89, Randnr. 134).
  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung oder Rechtshandlung der Union nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1990, Sermes, C-323/88, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 66, sowie vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 376).
  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

    Außerdem könne nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1990, Sermes (C-323/88, Slg. 1990, I-3027, Randnrn.
  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1994 - C-133/93

    Antonio Crispoltoni gegen Fattoria Autonoma Tabacchi und Giuseppe Natale und

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

  • EuG, 01.06.2017 - T-442/12

    Changmao Biochemical Engineering / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit

  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

  • EuG, 12.09.2002 - T-89/00

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-375/96

    Galileo Zaninotto gegen Ispettorato Centrale Repressione Frodi - Ufficio di

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-341/95

    Bettati

  • FG München, 07.03.2007 - 14 K 2048/04

    Antidumpingzoll auf standardisierte Mehrphasen-Wechselstrommotoren

  • EuG, 11.12.2001 - T-46/00

    Kvitsjøen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1997 - C-26/96

    Rotexchemie International Handels GmbH & Co. gegen Hauptzollamt

  • EuG, 27.06.1995 - T-169/94

    PIA HiFi Vertriebs GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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   AG Bad Hersfeld, 06.12.1988 - C 323/88   

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AG Bad Hersfeld, 06.12.1988 - C 323/88 (https://dejure.org/1988,34588)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 06.12.1988 - C 323/88 (https://dejure.org/1988,34588)
AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - C 323/88 (https://dejure.org/1988,34588)
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   Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88 (https://dejure.org/1989,15332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.11.1989 - 323/88 (https://dejure.org/1989,15332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. November 1989 - 323/88 (https://dejure.org/1989,15332)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SA Sermes gegen Directeur des services des douanes Straßburg.

    Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Elektromotoren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    - Siehe insbesondere die elfte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 2075/82 des Rates vom 28. Juli 1982.10 - Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84.

    Nippon Seiko, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34. I - 3 0 4.

  • EuGH, 28.10.1982 - 50/82

    Affaires maritimes à Bayonne u.a. / Dorca Marine u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    - Vergleiche Urteil vom 28. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 50/82 bis 58/82, Dorca Marina, Slg. 1982, 3949, 3959.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    Die SA Sermes macht schließlich geltend, die Einfuhren aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland könnten weiter zu dem vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 864/87 geltenden Verkaufspreis durchge- 12 - Siehe u. a. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39. I -.
  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    - Beschluß vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes, Slg. 1987, 3109.
  • EuGH, 11.07.1990 - 320/86

    Stanko France / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    2 - Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2939, in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Tcchmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2945, in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87, Stanko France/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-3013, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rai, Slg. 1990, 1-3021.3 - Bei der erwähnten Grundverordnung handelt es sich um die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABI. L 201, S. 1).
  • EuGH, 11.07.1990 - 185/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    2 - Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2939, in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Tcchmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2945, in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87, Stanko France/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-3013, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rai, Slg. 1990, 1-3021.3 - Bei der erwähnten Grundverordnung handelt es sich um die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABI. L 201, S. 1).
  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    2 - Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2939, in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Tcchmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2945, in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87, Stanko France/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-3013, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rai, Slg. 1990, 1-3021.3 - Bei der erwähnten Grundverordnung handelt es sich um die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABI. L 201, S. 1).
  • EuGH, 11.07.1990 - 188/87
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    2 - Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2939, in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Tcchmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-2945, in den verbundenen Rechtssachen C-320/86 und C-188/87, Stanko France/Kommission und Rat, Slg. 1990, 1-3013, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rai, Slg. 1990, 1-3021.3 - Bei der erwähnten Grundverordnung handelt es sich um die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABI. L 201, S. 1).
  • EuGH, 01.10.1974 - 14/74

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    "Die Prüfung der Verordnung (EWG) Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 hat nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Verordnung beeinträchtigen könnte." 13 - Siehe Urteile vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor, Slg. 1974, 899, vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79, Geflügelschlachterei Freystadt, Slg. 1979, 2789, und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 12/88, Schäfer Shop, Slg. 1989, 2937.
  • EuGH, 21.09.1989 - 12/88

    Schäfer Shop / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
    "Die Prüfung der Verordnung (EWG) Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 hat nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Verordnung beeinträchtigen könnte." 13 - Siehe Urteile vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor, Slg. 1974, 899, vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79, Geflügelschlachterei Freystadt, Slg. 1979, 2789, und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 12/88, Schäfer Shop, Slg. 1989, 2937.
  • EuGH, 27.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 12.05.1989 - 246/87

    Continentale Produkten-Gesellschaft / Hauptzollamt München-West

  • EuGH, 04.07.1989 - 198/87

    Kerzmann / Rechnungshof

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