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   LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08   

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https://dejure.org/2009,12124
LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08 (https://dejure.org/2009,12124)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2009 - 324 O 836/08 (https://dejure.org/2009,12124)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2009 - 324 O 836/08 (https://dejure.org/2009,12124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung eines Zitats der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR über ein Gespräch zwischen dem in der DDR als Anwalt tätigen Kläger und seinem Mandanten in einer Fernsehberichterstattung; ...

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08
    Von einem Zu-Eigen-Machen ist auszugehen, wenn sich der Verbreiter mit der Äußerung des Dritten identifiziert hat, so dass sie als seine eigene Äußerung erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 6.4.1976, Az. VI ZR 246/74, Absatz-Nr. 19).
  • OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08

    Zur Unzulässigkeit der Verbreitung einer Äußerung die Teil einer

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08
    Diesen Anforderungen genügt die streitgegenständliche Berichterstattung im Ergebnis - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 31.7.2008, Az. 7 W 73/08 - nicht.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08
    Eine Verdachtsberichterstattung ist zulässig, wenn an der Verbreitung des Verdachts ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Sachverhalt sorgfältig recherchiert worden ist, hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass der geäußerte Verdacht zutrifft, und der Sachverhalt ausgewogen dargestellt wird, ohne dass es zu einer Vorverurteilung des Betroffenen kommt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.12.1999, Az. VI ZR 51/99, Juris-Absatz Nr. 20).
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09

    Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 836/08, vom 4.9.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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