Rechtsprechung
LG Hamburg, 17.07.2009 - 324 O 1041/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit der vorgezogenen Servicegebühren bei Platzen einer Lastschrift
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Klausel : "Geht eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurück, werden die bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Servicegebühren sofort fällig" mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- kanzlei.biz
Vertragsoptimierung und Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige AGB-Klausel zu sofort fälligen Servicegebühren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
AGB-Klausel zu sofort fälliger Servicegebühr unwirksam
Wird zitiert von ...
- LG Münster, 13.07.2016 - 12 O 359/15
Verwendung der Formulierung zur Vereinbarung der Zahlung des Honorars eines …
Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Leitbild des Dienstvertrages (vgl. OLG Dresden, Schlussurteil vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14, recherchiert unter: BeckRS 2014, 18215 - zu § 614 BGB; LG Hamburg Urteil vom 17.07.2009, Az.: 324 O 1041/08, recherchiert unter: BeckRS 2009, 21897 - zu § 614 BGB).