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LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07
- OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 122/07, vom 28.9.2007, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, abgeändert. - LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05 Denn wenn schon die schlichte Mehrheit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausreichen würde, um unter dem Gesichtspunkt der "Hartnäckigkeit" einen Geldentschädigungsanspruch auslösen zu können, würde dies zu einer unverhältnismäßigen Einschüchterung bei der Berichterstattung führen (vgl. dazu bereits das Urteil der Kammer vom 28.9.2007 zum Az.: 324 O 122/07).
- OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11 Dabei gehe die Kammer davon aus, dass hinsichtlich des Kriteriums der Häufigkeit jedenfalls drei gleichartige Verstöße erforderlich sind, damit Hartnäckigkeit angenommen werden kann (vgl. dazu: Urteil vom 28.09.2007, Az.: 324 O 122/07).
- LG Hamburg, 26.09.2008 - 324 O 107/08 Dabei geht die Kammer davon aus, dass hinsichtlich des Kriteriums der Häufigkeit jedenfalls drei gleichartige Verstöße erforderlich sind, damit Hartnäckigkeit angenommen werden kann (vgl. dazu: U.v. 28.9. 2007, Az. 324 O 122/07).