Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Abdruck eines perspektivisch verzerrten Bildes einer bekannten Persönlichkeit verletzt deren Rechte
- openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; §§ 23, 22 KunstUrhG
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung einer bearbeiteten Fotografie; Perspektivische Verzerrung; Vertikale Stauchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Perspektivische Verzerrung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Buch-Cover verletzt Günther Jauch in seinem Recht am eigenen Bild
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines perspektivisch verzerrten Fotos von Moderator unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ohne Einwilligung rechtswidriger Abdruck von perspektivisch verzerrtem Bild von Moderator
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer perspektivischen Bearbeitung eines auf einem Buchcover abgebildeten Prominenten
Besprechungen u.ä.
- medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)
"Punching Ball”: Jauch gewinnt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
- OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 304 (Ls.)
- ZUM 2012, 74
- afp 2011, 612
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. - BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240104 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:. - OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82
Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr …
Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Die Maßnahmen dienten ausschließlich der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen, da sie darauf abzielten, den von dem Kläger mit Schreiben vom 28.10.2010 und 05.11.2010 geltend gemachten Anspruch abzuwehren (vgl. etwa HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200). - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
- LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16
Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen …
Doch wird bei erfolgter Rechtsverletzung die Wiederholungsgefahr vermutet (BGH 19. März 2013 - VI ZR 93/12; 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08; 19. Oktober 2004 - VI ZR; LG Hamburg 14. Oktober 2011 - 324 O 196/11; 26. August 2011 - 324 O 249/11), worauf die Kläger zutreffend hinweisen. - OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2011, Geschäftsnummer 324 O 196/11 wird zurückgewiesen.