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   LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08   

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https://dejure.org/2008,24818
LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08 (https://dejure.org/2008,24818)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2008 - 324 O 197/08 (https://dejure.org/2008,24818)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 324 O 197/08 (https://dejure.org/2008,24818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts im Internet: Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Videoportals auf Löschung einer durch "flagging" beanstandeten Videodatei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    YouTube haftet als Störer für rechtswidriges Video

  • rechtzweinull.de (Kurzinformation)

    Videoportal Youtube haftet als Mitstörer für rechtswidrige Videos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube haftet als Mitstörer für unerlaubtes Video

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    YouTube haftet als Mitstörer beim Upload rechtswidriger Videos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube haftet als Mitstörer für unerlaubtes Video

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Eine Exkulpationsmöglichkeit kommt insoweit nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls Herausgeber und Verleger eine erforderliche Inhaltskontrolle so organisieren müssen, dass sie sich für ein Verschulden der mit diesen Aufgaben betrauten Personen nicht entlasten können (vgl. BGH, Urteil vom 8.7. 1980, Aktenzeichen VI ZR 158/78, zitiert nach Juris, Juris Abs. Nr. 63 - Medizin Syndikat II).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Dabei kommt es für die Frage der "bestimmungsgemäßen Verbreitung" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1977, 1590, 1591) nicht darauf an, ob der Anspruchsgegner den jeweiligen Ort "nach seiner Intention auch wirklich erreichen will"; ausreichend ist vielmehr, wenn er mit der Verbreitung an diesem Ort nur "rechnen musste".
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab beim Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist das Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde (BVerfG Beschluss vom 5.4. 2001, 1 BvR 932/94, zitiert nach Juris, dort Juris Abs. 18).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Selbst wenn man den - soweit ersichtlich - mildesten Haftungsmaßstab, den die Rechtsprechung im Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrecht bislang angenommen hat und den die Antragsgegnerin auch selbst für sich proklamiert, wonach ein konkreter Hinweis auf eine offenkundige, vom zuständigen Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Rechtsverletzung erforderlich ist (vgl. etwa BGH NJW 2001, 3265 (3267/3268) - " ambiente " zur Haftung der "denic" bei domain-Registrierungen) zugrunde legt, hat die Antragsgegnerin dennoch gegen ihr obliegende Prüfpflichten verstoßen.
  • LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794/07

    Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Die Kammer tendiert insoweit zwar dazu, auf eine Internetplattform, in die Videos eingestellt werden, wie die der Antragsgegnerin, den "gleitenden Sorgfaltspflichtmaßstab" anzuwenden, wie sie ihn in dem Verfahren 324 O 794/07 hinsichtlich der Frage nach Prüfpflichten von Forenbetreibern angenommen hat.
  • LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02

    Deutsche Gerichtszuständigkeit nur, wenn die Webseite bestimmungsgemäß an das

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08
    Für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte kommt es nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf bei Online-Veröffentlichungen darauf an, ob die Website, gegen die der Verletzte vorgehen möchte, in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist, was nur dann der Fall sei, wenn sie einen über die bloße Abrufbarkeit der Website hinausgehenden Inlandsbezug aufweise (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 19.1. 2008, 12 O 393/02 zitiert nach Juris, Juris Abs. 39, wo es um eine in New York verlegt Tageszeitung ging).
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 324 O 565/08

    Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging

    Die Klägerin erwirkte unter dem 7. April 2008 eine einstweilige Verfügung der Kammer (Az. 324 O 197/08); es handelt sich vorliegend um das Hauptsacheverfahren.
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