Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- aufrecht.de
Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Urteil vom 19.07.2011
- Kanzlei Prof. Schweizer
Jauch unterliegt zu Fotomontage
- info-it-recht.de
Zur Frage der Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten (hier: Günther Jauch)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Günther Jauch
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
- OLG Hamburg, 10.11.2011 - 7 U 73/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:. - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Der maßgebliche Begriff des Zeitgeschehens umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse, wobei auch unterhaltende Beiträge, etwa über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen grundsätzlich am Schutz der Pressefreiheit teilnehmen (vgl. BVerfGE 35, 202, 222). - BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, wobei die zugehörige Textberichterstattung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 13.04.2010, VI ZR 125/08, zitiert nach Juris, Juris Abs. 14). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
- OLG Köln, 14.01.2014 - 15 U 60/13
Unterlassungsbegehren einer öffentlichen Person bzgl. der Veröffentlichung …
Der Kläger hat zunächst bei dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 324 O 246/11 im Beschlussverfahren die aus der Anlage K 7 (Bl. 40 f d. A.) ersichtliche einstweilige Verfügung erwirkt, mit welcher es der Beklagten untersagt wurde, das auf der Titelseite der eingangs bezeichneten Ausgabe von "W" veröffentlichte, ihn zeigende Foto zu verbreiten.Eine solche Berichterstattung im Innenteil des Heftes geht weiter aus der von dem Kläger als Anlage K 8 zur Klageschrift vorgelegten Kopie des in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 324 O 246/11 ergangenen Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2011 hervor, in dem es auf S. 6 u.a. heißt, dass die "...Titelseite den Aufmacher.
- LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 272/12
Jauch und die Titelseiten: Das fehlende Ohrläppchen
Mit Beschluss vom 1.6.2011, Aktenzeichen 324 O 246/11, erließ das Landgericht Hamburg antragsgemäß die einstweilige Verfügung. - OLG Hamburg, 10.11.2011 - 7 U 73/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 246/11, vom 19.7.2011 wird zurückgewiesen.