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   LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11   

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https://dejure.org/2011,20568
LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11 (https://dejure.org/2011,20568)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2011 - 324 O 246/11 (https://dejure.org/2011,20568)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 324 O 246/11 (https://dejure.org/2011,20568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Günther Jauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
    Der maßgebliche Begriff des Zeitgeschehens umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse, wobei auch unterhaltende Beiträge, etwa über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen grundsätzlich am Schutz der Pressefreiheit teilnehmen (vgl. BVerfGE 35, 202, 222).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, wobei die zugehörige Textberichterstattung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 13.04.2010, VI ZR 125/08, zitiert nach Juris, Juris Abs. 14).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 15 U 60/13

    Unterlassungsbegehren einer öffentlichen Person bzgl. der Veröffentlichung

    Der Kläger hat zunächst bei dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 324 O 246/11 im Beschlussverfahren die aus der Anlage K 7 (Bl. 40 f d. A.) ersichtliche einstweilige Verfügung erwirkt, mit welcher es der Beklagten untersagt wurde, das auf der Titelseite der eingangs bezeichneten Ausgabe von "W" veröffentlichte, ihn zeigende Foto zu verbreiten.

    Eine solche Berichterstattung im Innenteil des Heftes geht weiter aus der von dem Kläger als Anlage K 8 zur Klageschrift vorgelegten Kopie des in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 324 O 246/11 ergangenen Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2011 hervor, in dem es auf S. 6 u.a. heißt, dass die "...Titelseite den Aufmacher.

  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 272/12

    Jauch und die Titelseiten: Das fehlende Ohrläppchen

    Mit Beschluss vom 1.6.2011, Aktenzeichen 324 O 246/11, erließ das Landgericht Hamburg antragsgemäß die einstweilige Verfügung.
  • OLG Hamburg, 10.11.2011 - 7 U 73/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 246/11, vom 19.7.2011 wird zurückgewiesen.
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