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LG Hamburg, 23.08.2002 - 324 O 267/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.08.2002 - 324 O 267/02
- OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
Papierfundstellen
- afp 2003, 552
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
Zur Haftung eines TV-Senders für "Fensterpromme"
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 23.8.2002 âEUR" 324 O 267/02 âEUR" wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich das mit der einstweiligen Verfügung vom 4.6.2002 ausgesprochene Verbreitungsverbot lediglich auf die Aufnahmen bezieht, die in der Sendung "Spiegel TV Reportage" mit dem Titel "Der Kampf mit dem Kampfhund" auf SAT 1 am 29.42002 ab 23.15 Uhr ausgestrahlt wurden und die Antragstellerin zeigen.