Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 18.04.2008

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06, 324 O 282/06, 324 O 906/06, 324 O 907/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34614
LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06, 324 O 282/06, 324 O 906/06, 324 O 907/06 (https://dejure.org/2008,34614)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - 324 O 281/06, 324 O 282/06, 324 O 906/06, 324 O 907/06 (https://dejure.org/2008,34614)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - 324 O 281/06, 324 O 282/06, 324 O 906/06, 324 O 907/06 (https://dejure.org/2008,34614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Contergan«-Film: LG Hamburg weist Hauptsacheklage ab

  • zeitsprung2.de PDF (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Contergan-Film" - Landgericht Hamburg weist vier Hauptsacheklagen ab - Pharmafirma Grünenthal verliert Prozess

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06
    (Erst) Im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht legte die Beklagte sodann - vom Kläger nicht bestritten - dar, dass in einem zwischen den Parteien geführten Gespräch vom 16.12.2005 der Geschäftsführer und der Justiziar der Beklagten erläutert hätten, dass das Drehbuch in einem künstlerischen Prozess in den fertigen Film umgesetzt werde, und dass sich zahlreiche Einzelheiten aus dem Drehbuch entweder im Film nicht mehr finden, oder durch ihre filmische Darstellung einen ganz anderen Eindruck machen würden, als dieser sich möglicherweise aus dem Drehbuch ergebe [... (vgl. dazu: Urteil des Hans. OLG vom 10.4.2007 im Verfahren 7 U 142/06, Seite 4)].
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06
    Vielmehr reicht es zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr regelmäßig aus, wenn der Anspruchsgegner ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er sich des Rechts zur Verbreitung der angegriffenen Äußerungen nicht (mehr) berühme, etwa durch die uneingeschränkte und eindeutige Erklärung, dass er die beanstandete Handlung nicht vornehmen werde ( BGH, Urteil vom 19.3.1992, Az.: I ZR 166/90 , Juris, Abs. 27).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06
    Entscheidend ist, inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks so verselbständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (vgl. BGH, a.a.O., Abs. 21; BVerfGE 30, 173, 195 ).
  • LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 62/06

    Persönlichkeitsrechte: Gericht stoppt Contergan-Film

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06
    Vor der Ausstrahlung des Films hatte der Kläger auf der Grundlage des - im Laufe der Dreharbeiten teilweise abgeänderten - Drehbuchs eine einstweilige Verfügung der Kammer vom 9.2.2006 erwirkt (Az.: 324 O 62/06), durch die der Beklagten hinsichtlich des Drehbuchs Veröffentlichungsverbote auferlegt worden waren.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. April 2008, Az. 324 O 281/06, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils vom 18.4.2008 (324 O 281/06) zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250 000, 00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 282/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66039
LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 282/06 (https://dejure.org/2008,66039)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - 324 O 282/06 (https://dejure.org/2008,66039)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - 324 O 282/06 (https://dejure.org/2008,66039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,66039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. April 2008, Az. 324 O 282/06, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils vom 18.4.2008 (324 O 282/06) zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00, Ordnungshaft - am Intendanten zu vollziehen - insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht