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LG Hamburg, 03.04.1998 - 324 O 34/98 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.04.1998 - 324 O 34/98
- LG Hamburg, 03.04.1998 - 324 O 32/98
- OLG Hamburg, 20.10.1998 - 7 U 58/98
- OLG Hamburg, 20.10.1998 - 7 U 59/98
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 696/00
Prinzessin Caroline ./. Bunte
Mit Urteil in der Hauptsache vom 03.04.1998 (324 O 34/98) verbot die Kammer der Beklagten die erneute Veröffentlichung.1. Zwar verletzte die Verbreitung der die Klägerin auf dem Adventskalender zeigenden Illustration (Anlage K 1) diese in ihrem Recht am eigenen Bild, da die Veröffentlichung dieses sie zeigenden Bildnisses ohne ihre Einwilligung erfolgte, obwohl eine solche nicht entbehrlich war; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die diesbezüglichen Ausführungen der Kammer in dem den Parteien bekannten Urteil vom 3.4.1998 im damaligen (Hauptsache-) Unterlassungsverfahren wegen eben dieser Illustration (Az. 324 O 34/98) Bezug genommen.
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98
Persönlichkeitsschutz und Bildberichterstattung der Presse
b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. April 1998 - 324 O 34/98 - - 1 BvR 2116/98 -.