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   LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14   

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https://dejure.org/2014,35915
LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14 (https://dejure.org/2014,35915)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2014 - 324 O 435/14 (https://dejure.org/2014,35915)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2014 - 324 O 435/14 (https://dejure.org/2014,35915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 GG, Art 2 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Unterlassungsantrag bei unzutreffender Tatsachenbehauptung in einer satirischen Fernsehsendung; Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • abendblatt.de (Pressebericht, 21.11.2014)

    "Zeit"-Herausgeber Josef Joffe scheitert mit Klage gegen ZDF

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Pressekommentar, 21.11.2014)

    Realsatiriker Josef Joffe scheitert schon wieder am Landgericht Hamburg

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • youtube.com (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anstalt - 29. April 2014 (Streitgegenständliche Sendung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2015, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14
    Hinzukommen muss für den Unterlassungsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch bei unwahren Tatsachenbehauptungen auch, dass die verfälschende oder entstellende Darstellung von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.11.1998, 1 BvR 1531/96, Juris Abs. 42; BGH Urteil v. 15.11.2005, VI ZR 274/04, Juris Abs. 13).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14
    Maßgeblich ist zudem der satirische Charakter der Sendung zu berücksichtigen sowie, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 5.12.2006, Az. VI ZR 45/05, AfP 2007, 46 (47); BGH Urt. v. 12.10.1993, Az. VI ZR 23/93, Juris Absatz-Nr. 28) gegebenenfalls auch scharfe und abwertende Kritik hinzunehmen ist, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen oder in ironischer Weise formuliert ist.".
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14
    Maßgeblich ist zudem der satirische Charakter der Sendung zu berücksichtigen sowie, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 5.12.2006, Az. VI ZR 45/05, AfP 2007, 46 (47); BGH Urt. v. 12.10.1993, Az. VI ZR 23/93, Juris Absatz-Nr. 28) gegebenenfalls auch scharfe und abwertende Kritik hinzunehmen ist, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen oder in ironischer Weise formuliert ist.".
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 435/14
    Hinzukommen muss für den Unterlassungsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch bei unwahren Tatsachenbehauptungen auch, dass die verfälschende oder entstellende Darstellung von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.11.1998, 1 BvR 1531/96, Juris Abs. 42; BGH Urteil v. 15.11.2005, VI ZR 274/04, Juris Abs. 13).
  • OLG Hamburg, 08.09.2015 - 7 U 121/14

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. November 2014, Geschäftsnummer 324 O 435/14, abgeändert.
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