Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.05.2009 - 324 O 791/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren bei ungenehmigter gewerblicher Fotonutzung im Internet
- webshoprecht.de
Zur Frage einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ungenehmigte Fotos von Privaträumen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags als Ausgleich für die Veröffentlichung eines virtuellen Rundgangs durch das vom Antragsteller bewohnte Anwesen auf der vom Beklagten verantworteten Internetseite; Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr; Eingriff in das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Zusammenfassung)
§§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB
Wer eigenmächtig fremde Privathäuser fotografiert, riskiert erhebliche Schadensersatzzahlungen an den Eigentümer - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ungenehmigte Online-Werbung mit Fotos eines Privathauses urheberrechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bilder eines Privathauses für Online-Werbung urheberrechtswidrig
Papierfundstellen
- MMR 2010, 48 (Ls.)
- K&R 2009, 508
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18
Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung
a) Gerade das Innere einer Wohnung zählt zur geschützten Privatsphäre und darf grundsätzlich nur mit - hier fehlender - Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden (LG Hamburg v. 22.05.2009 - 324 O 791/08, BeckRS 2009, 22681; v. 21.01.2005 - 324 O 448/04, NJW-RR 2005, 1357, 1358; OLG Düsseldorf v. 15.101993 - 2 Ss 175/93 - 65/93 II - 2 Ws 214/93, NJW 1994, 1971;… Endress Wanckel , Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 81;… ders. , in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2018, § 19 Rn. 18 von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 215 - 217). - AG Donaueschingen, 10.06.2010 - 11 C 81/10
Veröffentlichung von Innenraum-Fotos zu Werbezwecken als …
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Landgerichts Hamburg v. 22.5.2009, 324 O 791/08 ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil dort ein virtueller Rundgang durch ein ganzes Haus und nicht lediglich durch ein Badezimmer im Internet präsentiert wurde.