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LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 823 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 926 Abs 2 ZPO
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Namentliche Nennung des Betroffenen im Rahmen einer Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren - arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
- OLG Hamburg, 04.11.2014 - 7 U 89/13
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
Die Voraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung müssen eingehalten sein (BGH VI ZR 51/99, Urteil vom 7.12.1999, Juris Abs. 20 = BGH AfP 2000, 167 - Namensnennung) und weiter ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Namensnennung dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen bei der erforderlichen Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.(BGH VI ZR 51/99, Urteil vom 7.12.1999, Juris Abs. 30 mit weiteren Nachweisen = BGH AfP 2000, 167).
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2012, Az. VI ZR 4/12. - BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
a) Wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre dürfen zwar nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung mit sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist, da im Bereich der Sozialsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein tendenziell größeres Gewicht zuzuerkennen ist (…BVerfG Beschluss v. 18.02.2010, AfP 2010, 145 - Juris Rn. 25; BGH Urteil v. 2.11.2011, AfP 2012, 53 - Juris Rn. 17). - BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
a) Wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre dürfen zwar nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn eine Stigmatisierung mit sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist, da im Bereich der Sozialsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein tendenziell größeres Gewicht zuzuerkennen ist (BVerfG Beschluss v. 18.02.2010, AfP 2010, 145 - Juris Rn. 25;… BGH Urteil v. 2.11.2011, AfP 2012, 53 - Juris Rn. 17). - KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der …
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13
Auch das Kammergericht hat ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Mitteilung eines eingestellten Ermittlungsverfahrens verneint (vgl. KG NJW 1989, 397 (398)).
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich …
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.