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LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 825/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der …
Darauf kommt es nach Auffassung des Gerichts im Ergebnis auch nicht an, weil aus § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO folgt, dass eine Verzinsung von in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten stets erst ab Eingang des Festsetzungsantrages bzw. im Fall des § 105 Abs. 2 ZPO ab Verkündung des Urteils verlangt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007, AZ.: 324 O 825/06). - LG Hagen, 24.05.2012 - 9 O 286/11
Haftung bei Sturz über einen im Eingangsbereich eines Geschäftslokals liegenden …
Gänzlich ohne Erfolg bleibt die hinsichtlich des Klageantrages zu 6. Dabei kann offenbleiben, ob es sich um einen materiellen Kostenerstattungsanspruch handelt, der dem Geschädigten auch eine Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten bis zum Kostenfestsetzungsverfahren ermöglicht (so ohne nähere Begründung die von der Klägerseite zitierte Entscheidung des OLG Hamburg) oder ob eine diesbezügliche Verzinsung nur im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens mit Zinsbeginn ab Verkündung des Urteils bzw. Eingang des Kostenfestsetzungsantrages verlangt werden kann (so etwa LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007, 324 O 825/06, zitiert nach Juris). - LG Hagen, 24.05.2012 - 9 O 268/11
Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes über einen am …
Gänzlich ohne Erfolg bleibt die hinsichtlich des Klageantrages zu 6. Dabei kann offenbleiben, ob es sich um einen materiellen Kostenerstattungsanspruch handelt, der dem Geschädigten auch eine Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten bis zum Kostenfestsetzungsverfahren ermöglicht (so ohne nähere Begründung die von der Klägerseite zitierte Entscheidung des OLG Hamburg) oder ob eine diesbezügliche Verzinsung nur im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens mit Zinsbeginn ab Verkündung des Urteils bzw. Eingang des Kostenfestsetzungsantrages verlangt werden kann (so etwa LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007, 324 O 825/06, zitiert nach Juris). - AG Essen, 19.09.2013 - 25 C 75/13
Berücksichtigung des Marktpreisspiegels des Fraunhofer-Instituts oder der …
Zudem folgt aus § 104 Abs. 1 S.2 ZPO, dass eine Verzinsung von in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten stets erst ab Eingang des Festsetzungsantrages bzw. Im Fall des § 105 Abs. 3 ZPO ab Verkündung des Urteils verlangt werden kann (vgl. LG Hamburg Az. 324 O 825/06; OLG Karlsruhe Az. 8 U 66/11; LG Saarbrücken Az. 13 S 41/13). - AG Bremerhaven, 10.10.2014 - 52 C 2032/13 Nach Auffassung des hiesigen Gerichts folgt aus § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, dass eine Verzinsung von in einem Kostenfestsetzungsbeschluss, festgesetzten Kosten stets erst ab Eingang des Festsetzungsantrags bzw. im Fall des § 105 Abs. 2 ZPO ab Verkündung des Urteils verlangt werden kann (vgl. LG Frankfurt Urteil vom 30.03.2007, 324 O 825/06, juris Rn. 17).