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   LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12   

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https://dejure.org/2012,87888
LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12 (https://dejure.org/2012,87888)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2012 - 324 O 9/12 (https://dejure.org/2012,87888)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2012 - 324 O 9/12 (https://dejure.org/2012,87888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vorhalten einer ursprünglich rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung in einem Online-Archiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12
    Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt; dass keine Vorverurteilung stattfindet; dass die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden; eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wurde und dass es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handelt, dessen Mitteilung durch ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 (1036/1037 mwN) - Korruptionsverdacht).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12
    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit umfangreich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Umständen eine Berichterstattung über länger zurückliegende Straftaten im Internet weiter vorgehalten werden dürfen (vgl. etwa BGH Urteil vom 15.12 2009 Az. VI ZR 227/08 und BGH Urteil vom 9.2. 2010 Az: VI ZR 244/08) Nach dieser Rechtsprechung muss eine wahre Tatsachenberichterstattung in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen ist; allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht, was insbesondere der Fall sein kann, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (BGH Urteil vom 15.12 2009 Az: VI ZR 227/08, Juris Abs. 13 mwN).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12
    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit umfangreich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Umständen eine Berichterstattung über länger zurückliegende Straftaten im Internet weiter vorgehalten werden dürfen (vgl. etwa BGH Urteil vom 15.12 2009 Az. VI ZR 227/08 und BGH Urteil vom 9.2. 2010 Az: VI ZR 244/08) Nach dieser Rechtsprechung muss eine wahre Tatsachenberichterstattung in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen ist; allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht, was insbesondere der Fall sein kann, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (BGH Urteil vom 15.12 2009 Az: VI ZR 227/08, Juris Abs. 13 mwN).
  • OLG Hamburg, 29.11.2011 - 7 U 80/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verpflichtung zur Anonymisierung eines im

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12
    Auch aus dem vom Kläger umfangreich unbestritten zitierten Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29.11.2011 (Az. 7 U 80/11) ergibt sich für die Abwägung im vorliegenden Fall nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12

    "Recht auf Vergessenwerden" auch bei Betreibern von Archiven

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. 324 O 9/12, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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