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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05   

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LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,345)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,345)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,345)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • heise.de (Pressebericht, 05.12.2005)

    Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

  • heise.de (Pressebericht, 14.04.2006)

    Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

  • heise.de (Pressebericht, 18.08.2006)

    "Heise-Forenurteil" geht in die zweite Runde

  • heise.de (Pressebericht, 05.12.2005)

    Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 823, 1004 (analog)
    Zur Haftung für Forenbeiträge; Internetrecht

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Forenbetreiber haften für Nutzerbeiträge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Das Heise-Urteil & die Internet-Hysterie

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verschärfte Haftung für Forumseinträge

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung für Onlinebeiträge in Foren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreiber eines Internetforums haftet für rechtswidrige Inhalte - LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Heise-Verlag

Besprechungen u.ä. (4)

  • law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Heise - Links und Haftung im Forum

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Heise

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Forenbeiträge

  • 123recht.net (Kurzanmerkung, 20.4.2006)

    Kommunikationsrisiko Forenkommentar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 491
  • K&R 2006, 288
  • ZUM 2006, 485
  • afp 2006, 273
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, das über diese Norm deliktischen Schutz vor spezifisch betriebsbezogenen Eingriffen genießt (BGH, Urt. v. 29.1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f., 1620).

    Eine diesen Fallkonstellationen vergleichbare Sachlage ist hier indessen schon deswegen nicht gegeben, weil sich der Antragsgegnerin die Rechtswidrigkeit eines Blockadeaufrufs schon bei Kenntnisnahme von dessen Inhalt allein geradezu hätte aufdrängen müssen, indem bereits ein reiner Boykottaufruf grundsätzlich rechtswidrig ist (BGH, Urt. v. 29.1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f., 1620) und der Aufruf, Betriebsmittel eines Unternehmens durch aktives Tun zu stören, noch deutlich darüber hinausgeht.

    Verletzungen des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Verbreitung von Äußerungen können zwar gerechtfertigt sein, wenn der Verbreiter sich insoweit auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder sonstige überwiegende Interessen, die sich aus der über Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit ergeben können (BGH, Urt. v. 29.1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f., 1620), berufen kann.

    Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung darüber hinausgeht, das beanstandete Verhalten öffentlich zu kritisieren, sondern weitergehend dazu aufruft, den Geschäftsbetrieb des Kritisierten physisch zu stören, wie das typischerweise bei einem Boykottaufruf der Fall ist (BGH, Urt. v. 29.1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f., 1620).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Insbesondere gelten die im Mediendienstestaatsvertrag oder im Teledienstegesetz vorgesehenen Haftungsprivilegien für Internetauftritte nicht für die Verantwortlichkeit des zur Unterlassung verpflichteten Störers nach § 1004 BGB analog (BGH, Urt. v. 11.3. 2004, GRUR 2004, S. 860 ff., 863 f.).

    Alles dies bedarf indessen keiner abschließenden Erörterung Denn eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das Internet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird (BGH, Urt. v. 11.3. 2004, GRUR 2004, S. 860 ff., 864; s. auch jüngst Hans. OLG, 5. ZS., Urt. v. 8.2. 2006, 5 U 78/05, unter II 1. c. der Gründe).

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    So soll der Verleger eines Publikationsorgans nicht in jedem Fall für rechtswidrige Inhalte von in seinem Publikationsorgan veröffentlichten Leserbriefen oder Werbeanzeigen verantwortlich sein, insbesondere dann, wenn er die Rechtswidrigkeit des Inhalts des Leserbriefes oder der Werbeanzeige auch bei Kenntnis dieses Inhalts nur schwer erkennen kann, weil es dazu der Kenntnis weiterer Vorgänge bedarf (BGH, Urt. v. 27.5. 1986, NJW 1986, S. 2503 ff., 2503, 2505; BGH, Urt. v. 7.5. 1992, GRUR 1992, S. 618 f., 619).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Die Wiederholungsgefahr ist nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Urt. v. 8.2. 1994, NJW 1994, S. 1281 ff., 1283) aufgrund der mit der Verbreitung der angegriffenen Forumseinträge durch die Antragsgegnerin erfolgten Rechtsverletzung indiziert.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden (s. z.B. BGH, Urt. v. 8.7. 1980, GRUR 1980, S. 1099 ff., 1104).
  • BGH, 18.12.1962 - VI ZR 220/61

    Maris

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin für Inhalte, die über das von ihr eingerichtete und unterhaltene Internetforum verbreitet werden, ergibt sich auch nicht daraus, dass es der Antragsgegnerin aufgrund der - zu ihren Gunsten unterstellten - Vielzahl der Einträge in die von ihr unterhaltenen Foren unmöglich wäre, alle Einträge vor einer Freischaltung - wie dies vor pressemäßiger Verbreitung von Äußerungen grundsätzlich erforderlich ist (s. etwa BGH, Urt. v. 18.12.1962, NJW 1963, S. 484 f., 485) - durch einen im Sinne von § 31 BGB verantwortlichen Mitarbeiter prüfen zu lassen.
  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    So soll der Verleger eines Publikationsorgans nicht in jedem Fall für rechtswidrige Inhalte von in seinem Publikationsorgan veröffentlichten Leserbriefen oder Werbeanzeigen verantwortlich sein, insbesondere dann, wenn er die Rechtswidrigkeit des Inhalts des Leserbriefes oder der Werbeanzeige auch bei Kenntnis dieses Inhalts nur schwer erkennen kann, weil es dazu der Kenntnis weiterer Vorgänge bedarf (BGH, Urt. v. 27.5. 1986, NJW 1986, S. 2503 ff., 2503, 2505; BGH, Urt. v. 7.5. 1992, GRUR 1992, S. 618 f., 619).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05
    Alles dies bedarf indessen keiner abschließenden Erörterung Denn eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das Internet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird (BGH, Urt. v. 11.3. 2004, GRUR 2004, S. 860 ff., 864; s. auch jüngst Hans. OLG, 5. ZS., Urt. v. 8.2. 2006, 5 U 78/05, unter II 1. c. der Gründe).
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 721/05, vom 2.12.2005 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Antragsgegnerin unter Androhung der in dem Beschluss vom 20.9.2005 genannten Ordnungsmittel verboten wird, im Zusammenhang mit der Meldung der Antragsgegnerin vom 5.8.2005 unter der Überschrift "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" im Internet unter der Adresse ... .de an der Verbreitung von User-Kommentaren mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgefordert wird, Dateien, insbesondere das Programm k..., so oft wie möglich von den Servern der Antragstellerin down zu loaden , um die Server der Antragstellerin "in die Knie zu zwingen" oder den Server-traffic zu steigern oder die Antragstellerin zu veranlassen, ihr download-Angebot zu ändern, wenn dies geschieht, wie in Anlage Ast 5 wiedergegeben.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

    Allerdings geht der Umfang der Prüfungspflichten zu weit, wenn vertreten wird, dass derjenige, der Betriebsmittel zur Verbreitung vorhält, er auch dafür haftet (LG Hamburg, CR 2006, 638, 639) oder wenn es sich geradezu aufdrängt (Berufungsurteil hierzu: OLG Hamburg; Urt. v. 22.8.06, Az: 7 U 50/06).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 57/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Löschungsanspruch für einen zulässigen

    Soweit sich der Antragsteller in Parallelverfahren auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
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   LG Hamburg, 20.09.2005 - 324 O 721/05   

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LG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,24478)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,24478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heise haftet wegen Sabotageaufrufe im Web-Forum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heise haftet wegen Sabotageaufrufe im Web-Forum

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   LG Hamburg, 22.08.2005 - 324 O 721/05   

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LG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2005 - 324 O 721/05 (https://dejure.org/2005,87586)
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