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   LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09   

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LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09 (https://dejure.org/2009,719)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 325 O 22/09 (https://dejure.org/2009,719)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 325 O 22/09 (https://dejure.org/2009,719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 268, 288, 280, 278 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf die Veräußerung einer Anleihe auf dem freien Kapitalmarkt; Umfang der Aufklärungspflicht einer Wertpapierfirma gegenüber einem Kunden i.R.e. einer Anlageberatung hinsichtlich der für die Wertpapierfirma zu ...

Kurzfassungen/Presse (13)

  • archive.org (Pressebericht, 01.07.2009)

    Erneut Schadenersatz für Lehman-Geschädigte

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflicht des Kreditinstituts über seine Handelsspanne bei der Empfehlung von zuvor selbst erworbenen Zertifikaten ("Lehman Brothers")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung

  • weimann.de (Leitsatz)

    Kick-Backs, Gewinnmarge

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • finanzmarkt-recht.de (Kurzinformation)

    Haspa erneut vom LG Hamburg zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Landgericht spricht erneut Schadensersatz wegen Lehman-Zertifikat zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sparkasse wegen Lehman-Zertifikaten zu Schadenersatz verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lehman Brothers-Zertifikate: Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehman-Zertifikate: Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verurteilt - Bank muss auf Interessenskonflikte zwischen kundenorientierter Beratung und Absatzinteresse hinweisen

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Offenbarung von Eigeninteressen des Kreditinstituts bei der Empfehlung von Anleihen

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadenersatz wegen Erwerb von Lehmann Brothers-Zertifikaten Verletzung von Aufklärungspflichten

  • uni-hamburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn das Sparbuch nicht mehr reicht - "Haspa"-Urteile des LG Hamburg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1549
  • ZIP 2009, 1948
  • WM 2009, 1363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Der Kunde soll auch die Vertrauenswürdigkeit des Beraters beurteilen können (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, XI ZR 349/09, juris = BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962).

    Spätestens mit dem Beginn der so genannten "Kick Back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem Urteil vom 19. Dezember 2000 (XI ZR 349/99, juris = NJW 2001, 962) ist bekannt, dass die Pflicht zur kundenorientierten Beratung durch die Gewährung von Anreizen gefährdet wird.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Zweck der Aufklärung über das Eigeninteresse der Bank in der Beratung ist, dem Kunden zu ermöglichen, eine Einschätzung darüber vorzunehmen, ob die Beratung der Bank allein an seinen Interessen orientiert ist oder die Bank ihm eine bestimmte Investition empfiehlt, weil sie daran verdient (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, juris = BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876).

    Der vom Bundesgerichtshof für den Fall der Rückvergütung entwickelte Grundsatz, dass der Anleger auch darüber aufzuklären ist, ob und in welchem Umfang die Bank an einer bestimmten Anlage verdient (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, juris = BGHZ 170, 226), ist auf den vorliegenden Fall einer von der Bank erwarteten Handelsspanne übertragbar.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteil vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07, juris), der sich das Gericht anschließt, muss der Aufklärungspflichtige - die Beklagte - beweisen, dass der Anleger - die Klägerin - die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, der Hinweis also unbeachtet geblieben wäre.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Zwar kann der Stand der Rechtsprechung zum Zeitpunkt des fraglichen Handelns - hier also im September 2007 - dafür mitentscheidend sein, welche Pflichten zu diesem Zeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. Juli 2005, III ZR 290/04, juris = WM 2005, 1998).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Hierbei setzt die Feststellung eines Schadens voraus, dass die Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit damit einhergeht, dass aus objektiver Sicht die erworbene Anlage für die Zwecke des Geschädigten nicht geeignet ist, also die aufgrund der fehlerhaften Beratung getroffene Entscheidung sich unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall als unvernünftig, den konkreten Vermögensverhältnissen nicht angemessen und damit nachteilig darstellt (hierzu ausführlich: BGH, Urteil vom 26. September 1997, V ZR 29/96, juris = NJW 1998, 302).
  • LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Ist die Bank selbst Emittentin, wie beispielsweise in dem Fall des Landgerichts Krefeld (Urteil vom 11. September 2008, 3 O 48/08, www.beck-online.de, Anlage B 51), dann ist - mit dem LG Krefeld - anzunehmen, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse der die Anleihe ausgebenden Bank offensichtlich ist.
  • LG Würzburg, 31.03.2008 - 62 O 661/07

    Wertpapierhandel: Vorvertragliche Aufklärungspflichten einer Großbank bei

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    So kommt dies etwa in den von der Beklagten angeführten Fällen (OLG Bamberg, Urteil vom 11. Mai 2009, 4 U 92/08, juris (Anlage B 47); LG Würzburg, Urteil vom 31. März 2008, 62 O 661/07, juris (Anlage B 48); LG Wuppertal, Urteil vom 16. Juli 2008, 3 O 33/08, juris (Anlage B 49); LG Ulm, Urteil vom 22. August 2008, 4 O 122/08, juris (Anlage B 50)) in Betracht, wo Gemeinden und kommunale Unternehmen in spekulative Anlagen wie Zinswetten investiert haben.
  • LG Wuppertal, 16.07.2008 - 3 O 33/08

    Spekulationsverbot: kein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, keine Geltung für

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    So kommt dies etwa in den von der Beklagten angeführten Fällen (OLG Bamberg, Urteil vom 11. Mai 2009, 4 U 92/08, juris (Anlage B 47); LG Würzburg, Urteil vom 31. März 2008, 62 O 661/07, juris (Anlage B 48); LG Wuppertal, Urteil vom 16. Juli 2008, 3 O 33/08, juris (Anlage B 49); LG Ulm, Urteil vom 22. August 2008, 4 O 122/08, juris (Anlage B 50)) in Betracht, wo Gemeinden und kommunale Unternehmen in spekulative Anlagen wie Zinswetten investiert haben.
  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Der Schaden eines Anlegers besteht bei einer fehlerhaften Empfehlung bereits im Erwerb der für ihn nachteiligen Anlage (LG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2009, 310 O 4/09).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
    Darauf, ob der objektive Wert der Anlage der Gegenleistung entspricht, kommt es in den Fällen fehlerhafter Anlageberatung nicht an (vgl. LG Hamburg, a. a. O.; BGH, Urteil vom 8. März 2005, XI ZR 170/04, juris = NJW 2005, 1579).
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

  • LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 122/08
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • LG Köln, 18.02.2010 - 15 O 174/09

    Rechtmäßigkeit eines Schadensersatzanspruchs aus abgetretenem Recht wegen

    Wie bereits das LG Hamburg (Urteil vom 1.7.2009 - Az.: 325 O 22/09) - wenn auch in Abweichung von seitens der Beklagten zitierter Urteile anderer Gerichte - überzeugend ausgeführt hat, besteht in beiden Fällen die Gefahr, dass der Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten wird, sondern die Bank bei dem Geschäft zumindest auch ihre eigenen Interessen verfolgt.
  • LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein

    b) Die Beklagte hat es zudem pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die zu erwartende Provision aus dem Vertrieb des streitgegenständlichen Zertifikats aufzuklären (vgl. dazu schon Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009 - Az.: 310 O 4/09; Urteil vom 01.07.2009 - Az.: 325 O 22/09).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 23 U 55/10

    Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen

    Daraus ist in der Folgezeit vielfach die Schlussfolgerung gezogen worden, dass die Anlegerin die exakte Höhe der Provisionen erfahren müsse (OLG Celle, Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09, bei Juris, Nittel/Knöpfel, BKR 2009, 411, 414, anderer Ansicht OLG Frankfurt, Urteil vom 24.6.2009, 17 U 307/08, bei Juris) und die Aufklärungspflicht auch bestehe, wenn im wörtlichen Sinne keine Rückvergütung erfolge, sondern die Bank von vornherein auf Grund einer Vereinbarung mit der Emittentin einen Teil des Kaufpreises einbehalte, ohne dies gegenüber der Anlegerin auszuweisen (vgl. LG Hamburg, WM 2009, 1363, OLG Frankfurt, Urt. vom 20.10.2009, 14 U 98/08, bei Juris).
  • LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung eines

    Das Landgericht Hamburg hat sowohl in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 (WM 2009, 1282) als auch in seinem Urteil vom 1. Juli 2009 (WM 2009, 1363) die Auffassung vertreten, dass die Beratungspflicht auch die Aufklärung darüber umfasse, welche Handelsspanne für die streitgegenständlichen Zertifikate verwirklicht werde.
  • LG Hechingen, 13.11.2009 - 1 O 28/09

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Verletzung des Beratungsvertrages wegen

    In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass die Bank ihre Empfehlung nicht anleger- und objektgerecht allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch ein eigenes Interesse verfolgt (s. LG Hamburg, Urteil vom 1.7.2009, Az. 325 O 22/09).
  • AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen einer

    Über diesen möglicherweise entstehenden Interessenkonflikt muss die Bank ihren Kunden aufklären (LG Hamburg vom 23.06.2009, 310 O 4/09; vom 01.07.2009, 325 O 22/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 O 39/09).
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