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LG Hamburg, 31.03.2009 - 325 O 69/09 |
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- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2009 - 325 O 69/09
Die vom Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen zur Prüfpflicht von Betreibern von Internet-Plattformen entwickelten Grundsätze dienen dem Zweck der Einschränkung der Störerhaftung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 30. April 2008, I ZR 73/05 (juris) = GRUR 2008, 702) und genügen diesem Zweck, so dass eine weitere Einschränkung der Störerhaftung etwa durch Kriterien der Tatherrschaftslehre nicht erforderlich ist.