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   LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09   

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https://dejure.org/2009,2040
LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB
    Veröffentlichung eines anprangernden Urteils verstößt gegen Persönlichkeitsrechte

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile und Providerhaftung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils kann Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung des Webhosters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Urteils

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung eines Urteils mit Namensnennung kann unzulässig sein

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht des Genannten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung ungeschwärzten Urteils und Störerhaftung des Hostproviders

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Webhoster haftet als Mitstörer für nicht anonymisierte Gerichtsentscheidung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08

    Keine Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09
    Daraufhin mahnte der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 29. September 2008 (Anl. K 3 = Anl. A 3 in 325 O 242/08) ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf.

    Daraufhin beantragte der Kläger mit Schriftsatz vom 02. Oktober 2008 bei dem erkennenden Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung (AZ: 325 O 242/08).

    festzustellen, dass durch die Providerwechsel des Zeugen Jörg R der Streitgegenstand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg, AZ: 325 O 242/08 , seine Erledigung gefunden hat;.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Parteien zur Akte gereichten Schriftsätze nebst Anlagen und ergänzend auf die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 325 O 242/08 = 7 W 144/08 Bezug genommen.

  • AG Kassel, 04.09.2008 - 413 C 2962/08
    Auszug aus LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers erließ das Hanseatische Oberlandesgericht am 19. November 2008 die den Parteien bekannte einstweilige Verfügung, durch die der Beklagten unter Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel verboten wurde, das ungeschwärzte Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 04. September 2008, AZ: 413 C 2962/08 über die Domains ....org unter der.

    das ungeschwärzte Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 04. September 2008, AZ: 413 C 2962/08, im Internet veröffentlicht wird, wie in Anl. K 2 dargestellt.

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09
    Die hierzu in Literatur und Rechtssprechung gefundene Linie bestimmter Prüfpflichten (vgl. nur: Wilmer, Überspannte Prüfpflichten für Host-Provider?, NJW 2008, 1845 ff; Hamburger Kommentar Medienrecht/von Petersdorff-Campen, 32, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, CR 2006, 682; OLG Hamburg AfP 2006, 565 (Forenbetreiber)) betrifft indessen lediglich die Frage, ob ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch bestehen kann, obgleich der als Störer in Anspruch genommene alsbald nach Abmahnung die Löschung des Beitrags veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09
    Die hierzu in Literatur und Rechtssprechung gefundene Linie bestimmter Prüfpflichten (vgl. nur: Wilmer, Überspannte Prüfpflichten für Host-Provider?, NJW 2008, 1845 ff; Hamburger Kommentar Medienrecht/von Petersdorff-Campen, 32, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, CR 2006, 682; OLG Hamburg AfP 2006, 565 (Forenbetreiber)) betrifft indessen lediglich die Frage, ob ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch bestehen kann, obgleich der als Störer in Anspruch genommene alsbald nach Abmahnung die Löschung des Beitrags veranlasst hat.
  • VG Berlin, 15.07.2014 - 3 L 441.14

    Zugang zu einer auf einer Internetseite platzierten Datei

    Von daher liegt es nahe anzunehmen, dass die Veröffentlichung des gegen ihn erwirkten nicht anonymisierten Urteils in erster Linie dazu dienen soll, die dortigen Kläger wegen des Vorgehens gegen ihn öffentlich anzuprangern (vergleiche hierzu Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Juli 2009 - 325 O 85/09 -, Juris).
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